Kriegsdienstverweigerung und Asyl
(15.05.2021) In den 1990er Jahren hatten einige Hundert Wehrpflichtige aus der Türkei in Deutschland und anderen Ländern Asyl beantragt. Sie waren mit ihrer Kriegsdienstverweigerung an die Öffentlichkeit gegangen, hatten vor dem türkischen Konsulat, bei Pressekonferenzen oder anderen Gelegenheiten deutlich gemacht, dass sie nicht bereit waren, Dienst im türkischen Militär abzuleisten – insbesondere auf dem Hintergrund des damals aktuellen Krieges im Südosten der Türkei. Vielfach wurden ihre Anträge zunächst von den Behörden abgelehnt. In einigen Fällen gelang es tatsächlich, einen flüchtlingsrechtlichen Schutz zu erhalten. Grundlage dafür war sehr oft die Tatsache, dass sie aufgrund ihrer öffentlichen Kriegsdienstverweigerung eine zusätzliche Strafverfolgung zu erwarten hatten.