Asyl und KDV 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

EuGH-Urteil zeigt: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern wurde zu Unrecht Asylfolgeantrag verweigert

(08.02.2024) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat heute in einem deutschen Fall über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Der EuGH hat bejaht, dass syrische Kriegsdienstverweigerer einen Asylfolgeantrag stellen können, weil es mit einem EuGH-Urteil von 2020 eine neue Rechtslage gibt, die berücksichtigt werden muss.

#ObjectWarCampaign – Materialien zum Jahrestag des Ukraine-Krieges

(06.02.2024) Liebe Leute, in wenigen Wochen jährt sich der Jahrestag des Kriegsbeginns gegen die Ukraine. Zu dem Tag werden viele Aktionen vorbereitet, in Deutschland insbesondere die Aktionen unter dem Motto „Stoppt das Töten in der Ukraine!“. Wir haben Material vorbereitet, damit Ihr bei den Aktionen auch mit Materalien zur #ObjectWarCampaign präsent sein könnt. Ihr könnt die Materalien selbst ausdrucken. Es ist auch möglich, sie bei Connection e.V. oder der DFG-VK zu bestellen:

Klare Forderung auf Asyl bei Verweigerung eines Angriffskrieges

Seit Februar 2022 haben etwa 5.400 russische Männer im Alter zwischen 18 und 45 Jahren in Deutschland Asylanträge gestellt. Der Großteil von ihnen wurde abgelehnt. Dabei entziehen sie sich einem völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz und müssten daher Schutz vor einer möglichen Verfolgung erhalten.

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Aktion in Kassel

Friedensgesellschaft fordert dauerhaften Aufenthaltsstatus für Ukrainer in Deutschland

(29.12.2023) Der politische Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner:innen (DFG-VK), Michael Schulze von Glaßer, hat den dauerhaften Schutz ukrainischer Kriegsdienstverweigerer in Deutschland gefordert. „Solange die Ukraine das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkennt, darf Deutschland keine Geflüchteten, denen die Zwangsrekrutierung droht, abschieben. Vielmehr muss allen, die sich dem Krieg verweigern, Schutz gewährt werden – sowohl aus der Ukraine als insbesondere auch aus Russland“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Überdies dürften die meist jungen Geflüchteten nicht schlechter behandelt werden als andere – etwa durch Entzug des Bürgergeldes.

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