EuGH-Urteil zeigt: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern wurde zu Unrecht Asylfolgeantrag verweigert
(08.02.2024) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat heute in einem deutschen Fall über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Der EuGH hat bejaht, dass syrische Kriegsdienstverweigerer einen Asylfolgeantrag stellen können, weil es mit einem EuGH-Urteil von 2020 eine neue Rechtslage gibt, die berücksichtigt werden muss.