Doppelstaater 

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Doppelstaater und Wehrpflicht

(01.09.2011) Nach Schätzungen gibt es mehrere Millionen Doppelstaater in Deutschland. In der Vergangenheit sahen sich viele junge Männer damit konfrontiert, dass sie in beiden Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie hatten, wehrpflichtig waren. Allerdings gab es durch verschiedene bilaterale Abkommen und einen Vertrag des Europarates oft die Möglichkeit, dass die Ableistung des Militär- bzw. Zivildienstes in einem Land durch das andere anerkannt werden konnte. Die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung entfällt mit der Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland. Wir wollen uns deshalb hier mit der Frage beschäftigen, wie die Betroffenen mit der neuen Situation umgehen können.

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Kapitel VII - Wehrpflicht in Fällen von Mehrstaatigkeit

(01.09.2011) Wir dokumentieren Auszüge des Übereinkommens des Europarates, mit der die Ableistung der Wehrpflicht bei Doppelstaatern und Mehrstaatern geregelt wird.

Damit muss endlich Schluss sein

Berichte über das Kopfgeld für "Auslandstürken"

(10.11.2009) Seit zum Tabuthema Kopfgelderpressung im Jahre 2007 einige Beiträge veröffentlicht wurden, meldeten sich viele der Betroffenen über unsere eMail-Adresse gegen_kopfgelderpressung(at)gmx(punkt)de zu Wort. Wir wollen einige Rückmeldungen dokumentieren, um die Problematik deutlich zu machen. Alle Namen sind geändert.

Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit

Möglichkeiten für türkische (und andere ausländische) Wehrpflichtige

(10.11.2009) Wir möchten uns im Folgenden eingehender mit der Frage beschäftigen, unter welchen Umständen eine Einbürgerung von ausländischen Wehrpflichtigen in Deutschland in Frage kommt, die wegen der Nichtableistung von Militär- oder Ersatzdienst im Heimatland nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden. Das ist insofern von großer Bedeutung, als das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz (StaG) von dem Grundsatz ausgeht, dass es keine doppelte Staatsbürgerschaft geben darf. In der Realität gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen