Ersatzdienst 

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Nordzypern und Südkorea: Anmerkungen zu den Gesetzentwürfen zur Kriegsdienstverweigerung

(10.01.2019) Ende 2018 wurde in Südkorea ein Gesetzentwurf zur Kriegsdienstverweigerung vorgelegt und letzte Woche auch von der Regierung Nordzyperns. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an Beschlüsse und Empfehlungen internationaler Gremien zu erinnern und damit auf die Grundlagen für entsprechende Regelungen.

Nordzypern: Parlament wird über Gesetzentwurf zur Wehrpflicht debattieren

(08.01.2019) Nachdem der Kriegsdienstverweigerer Halil Karapaşaoğlu verurteilt wurde, wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Militärgesetzes dem Parlament der Türkischen Republik Nordzypern zur Debatte vorgelegt. Das Gesetz sieht für türkische Zyprioten, die nicht in den bewaffneten Streitkräften Dienst leisten wollen, zwei Möglichkeiten vor: einen zivilen Dienst in der Armee entsprechend ihrer Fähigkeiten, ihrer Ausbildung und ihres Berufs oder eine Tätigkeit in öffentlichen Einrichtungen zum öffentlichen Wohl als Angestellter des Militärs.

Vor der südkoreanischen Botschaft in Berlin

Südkorea: Regierung plant verschärfte Regeln gegen Kriegsdienstverweigerer

Urgent Action

(17.12.2018) Am 13. Dezember 2018 fand in Seoul in Südkorea eine weitere Anhörung zu einer Gesetzesänderung statt, mit der für Kriegsdienstverweigerer ein sogenannter alternativer Dienst eingeführt werden soll. Es zeigt sich, dass die Regierung in der Tat verschärfte Regeln vorsieht, die einen mit 36 Monaten fast doppelt so langen Dienst für Kriegsdienstverweigerer ausschließlich in Haftanstalten und einer dort auch erfolgenden Unterbringung beinhalten.

US-Marinebasis auf der Insel Jeju

Südkorea: Regierung erwägt einen 36 Monate langen Alternativdienst in Strafvollzugsanstalten

(15.11.2018) Die südkoreanische Regierung erwägt, denjenigen einen 36 Monate langen Dienst in Besserungsanstalten aufzuerlegen, die nach einer Alternative zum Militärdienst suchen. Die Entwicklung folgt einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der die Kriegsdienstverweigerung als berechtigten Grund ansah, die Ableistung des Militärdienstes zu verweigern.