Südkorea: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung muss anerkannt werden“
(17.12.2007) Die Nationale Menschenrechtskommission Korea (NHRCK) wird eine offizielle Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über Reservestreitkräfte des Landes bezüglich der Anrufung des Verfassungsgerichtes durch das Bezirksgericht Ulsan dem Verfassungsgericht übergeben. Das Bezirksgericht sieht das Gesetz über Reservestreitkräfte des Landes vom 30. April 2007 als verfassungswidrig an. Diese Position bestärkt die Auffassung der Kommission, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt, ein eigenständiger Dienst eingerichtet werden muss und Kriegsdienstverweigerer nicht bestraft werden dürfen.