EU: Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine beschlossen
(03.03.2022) Der Rat für Justiz und Inneres der Europäischen Union hat heute die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie 2001/55/EG beschlossen. Dies bedeutet, dass die EU grundsätzlich ein unkompliziertes und unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Personen, die durch den Krieg in der Ukraine vertrieben worden sind, umsetzen wird. Der Beschluss der Innenmininster*innen muss noch vom Rat der Europäischen Union bestätigt werden, der nächste Woche zusammentritt.