Flucht 

Seite: ...  8   9   10   11   12   13   14   ...  

Asmara. Bild: eb

Die Lage eritreischer Flüchtlinge

Am Beispiel ausgewählter afrikanischer Länder

(19.10.2017) Es besteht kein Zweifel, dass die überwältigende Mehrheit Eritrea verlässt, weil sie direkt oder indirekt von der vorherrschenden politischen Situation betroffen ist. Mein Beitrag versucht, ein realistisches Bild der Situation und der Herausforderungen zu zeichnen, denen sich eritreische Flüchtlinge in einigen ausgewählten afrikanischen Ländern gegenübersehen. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern gibt eher Hinweise für diesen Bereich.

Ercan Aktaş (links) und Halil Savda, September 2017

Türkei: Kriegsdienstverweigerer unter dem Ausnahmezustand

Gespräch mit dem Kriegsdienstverweigerer Ercan Aktaş

(30.09.2017) Zeynep Koçak führte im September 2017 für das online-Netzwerk Kopuntu ein Gespräch mit dem Autor und Journalisten Ercan Aktaş. Er ist Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei und lebt inzwischen im Exil in Paris.
Die Türkei erkennt die Kriegsdienstverweigerung nicht an. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen dazu. Deshalb werden Kriegsdienstverweigerer als Deserteure angesehen. Nach Verbüßung einer Haftstrafe müssen sie erneut zum Militärdienst.
Auch wenn in der Türkei nur Männer wehrpflichtig sind, gibt es einige Frauen, die ihre Kriegsdienstverweigerung erklärten, weil sie dies als Form des Widerstandes ansehen. Das Gespräch beschäftigt sich aber vor allem mit der Situation der männlichen Verweigerer und Deserteure in der Türkei.

Hunderttausende fliehen aus Eritrea

Ein Massaker zeigt, warum

(15.04.2016) In Eritrea ist das letzte Jahr des Gymnasiums zugleich das erste Jahr in der Armee. Die Nation kämpfte einen 30-jährigen Bürgerkrieg gegen den viel größeren Nachbarn Äthiopien und es gibt aufgrund von Grenzstreitigkeiten nach wie vor Feindseligkeiten und Kampfhandlungen. Obwohl eine Wehrpflicht nicht wirklich ungewöhnlich auf der Welt ist, gibt es in Eritrea drei entscheidende Kehrseiten davon: Der Dienst ist unbefristet zu leisten, es gibt kein Recht das Land zu verlassen und die monatliche Bezahlung ist trostlos und entspricht etwa 9 € auf dem Schwarzmarkt.