Freikauf 

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Freikaufsregelung – Ein Milliardengeschäft für die Türkei

(09.01.2013) Mit der sogenannten Freikaufsregelung sollen türkische Staatsbürger, die auf Dauer im Ausland leben, zur Erfüllung der Wehrpflicht einen Betrag von 10.000 € zahlen, statt einen in der Regel 15-monatigen Militärdienst abzuleisten. Zum 1. Januar 2012 war dieser Betrag um fast 50% erhöht worden (...mehr). Nun wollte die Abgeordnete der BDP (Partei für Frieden und Demokratie), Sebahat Tuncel, wissen, welche Beträge die Türkei über diese Zahlungen in den letzten Jahren eingenommen hat. Sie richtete am 13. Dezember 2012 eine parlamentarische Anfrage an den Verteidigungsminister İsmet Yilmaz:

Neues zur Freikaufsregelung

(15.06.2011) Am 19. Mai 2011 meldete die Hürriyet, dass die türkischen Auslandsvertretungen bei Anträgen auf Ausstellung von Pässen keinen Nachweis zum Militärdienst mehr verlangen. Der Artikel 15 Absatz 6 des Reisepassgesetzes Nr. 5682 wurde dahingegehend geändert.

Türkische Staatsbürger im Ausland können Reisepass ohne Nachweis zum Militärdienst beantragen

(20.05.2011) Bei den im Ausland lebenden (türkischen) Bürgern ist kein Nachweis zum Militärdienst für die Beantragung des Reisepasses mehr erforderlich. Nach den neuen Vorschriften wird die Reisepassangelegenheit unabhängig vom Stand der Ableistung des Militärdienstes bearbeitet, solange die Person kein Ausreiseverbot hat. Davon werden vor allem die im Ausland lebenden Staatsangehörigen profitieren, die bis zum Ablauf des 38. Lebensjahres noch keinen Militärdienst abgeleistet haben.

Türkei: Beim elektronischen Pass wird kein Nachweis zum Militärdienst mehr verlangt

(19.05.2011) In den türkischen Auslandsvertretungen und bei den Behörden für Passangelegenheiten wurde die alte Regelung für die neuen elektronischen Pässe aufgehoben, wonach bis jetzt ein Nachweis über den Militärdienst verlangt wurde.