Gesetz 

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Weißrussland: Lang erwarteter Alternativdienst vertagt?

(03.02.2014) Nahezu 20 Jahre nach der 1994 in Kraft getretenen Verfassung von Belarus, die ein Recht auf eine Alternative zur Ableistung des Militärdienstes für junge Männer vorsieht, wurde dem Parlament ein Gesetzentwurf über den Alternativdienst vorgelegt. Der Gesetzentwurf hätte nur religiös motivierte Verweigerungen erlaubt und der Alternative Dienst sollte um zwei Drittel länger als der Militärdienst sein. Aber kaum lag der Entwurf vor, wurde er auch schon wieder zurückgezogen, angeblich wegen „technischer“ Korrekturen.

Armenien: Inhaftierte Kriegsdienstverweigerer frei

Neues Ersatzdienstgesetz

(28.11.2013) Die Gemeinde der Zeugen Jehovas in Armenien hat begrüßt, dass alle ihre jungen Männer freigelassen wurden, die wegen Kriegsdienstverweigerung inhaftiert waren. Sie begrüßte auch die Anerkennung von 72 Anträgen zur Ableistung des neuen zivilen Ersatzdienstes. „Zum ersten Mal seit 1993 ist kein Zeuge Jehova in Armenien mehr wegen seiner Kriegsdienstverweigerung inhaftiert“, sagten sie gegenüber Forum 18.

Rundbrief »KDV im Krieg«, Februar 2013

Inhaltsverzeichnis

(17.02.2013) In der Ausgabe Februar 2013 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl zur Arbeit von Connection e.V., Ägypten, USA, der Türkei, zur Schweiz, zu Österreich, Deutschland, Armenien, Eritrea, Griechenland und Israel.

Türkei: Gesetzentwurf zur Kriegsdienstverweigerung

(22.11.2011) Nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung (...mehr) reichte die Abgeordnete der Barış ve Demokrasi Partisi (BDP), Sebahat Tuncel am 22. November 2011 einen Gesetzentwurf für ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, eine "Gesetzesvorlage zur Änderung bzw. Aufhebung einiger Artikel des Wehrdienstgesetzes Nr. 1111 vom 21.06.1927 und des Türkischen Strafgesetzes Nr. 5237 vom 26.09.2004" ein. Wir dokumentieren die Begründung und den Gesetzestext im Wortlaut (d. Red.).