Gesetz 

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Aserbaidschan: Wird das Regime einen alternativen Dienst einführen?

(28.04.2020) Der Abgeordnete der Regierungspartei Siyavush Novruzov berichtete am 30. März 2020 dem Parlament, dass ein Gesetz über einen Alternativen Dienst verabschiedet werden solle. Gegenüber Forum 18 erklärte er, dass sich der Verteidigungsausschuss des Parlaments damit befasse. Über die von ihm im Parlament gemachte Anmerkung wurde breit in den Medien berichtet.

Aserbaidschan hatte sich gegenüber dem Europarat verpflichtet, bis 2003 einen Alternativen Dienst einzuführen, kam seiner Verpflichtung jedoch nicht nach. Die Regierung hat bislang  keinen Entwurf veröffentlicht.

Foto: Mari Park, ai

Südkorea: Alternative zum Militärdienst ist für Kriegsdienstverweigerer eine neue Form der Bestrafung

(27.12.2019) Kriegsdienstverweigerer in Südkorea werden nach Verabschiedung eines Gesetzes zum Alternativdienst durch das südkoreanische Parlament weiterhin bestraft und stigmatisiert, so Amnesty International. Nach dem neuen Gesetz müssen Verweigerer, die aus religiösen oder anderen Gründen den Kriegsdienst ablehnen, einen dreijährigen Dienst im Gefängnis oder anderen Hafteinrichtungen ableisten. Bislang sind sie zu 18 Monaten Haft verurteilt worden.

Aktion zur Kriegsdienstverweigerung in Seoul

Südkorea: Weiter kein Gesetz zur Kriegsdienstverweigerung

(23.09.2019) Über Jahrzehnte gab es in Südkorea ein System der Wehrpflicht, mit dem Kriegsdienstverweigerer kriminalisiert wurden. Sie entschieden sich, eher ins Gefängnis zu gehen, als Militärdienst abzuleisten, weil ihr Glaube ihnen das Tragen von Waffen verbietet. Ihr jahrzehntelanger Kampf endete im Juni 2018 mit der richtungsweisenden Entscheidung des Verfassungsgerichts, mit dem bei Tausenden von Kriegsdienstverweigerern der Stempel „schuldig“ aufgehoben werden sollte.

Rundbrief »KDV im Krieg« - Februar 2019

Rundbrief »KDV im Krieg«, Februar 2019

Inhaltsverzeichnis

(01.02.2019) In der Ausgabe Februar 2019 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl zur Arbeit von Connection e.V., zu Südkorea, Nordzypern, Türkei, Georgien sowie internationalen Richtlinien zur Kriegsdienstverweigerung.