Gesetz 

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Südkorea: Alternativer Dienst muss internationalen Menschenrechtsstandards genügen

An den UN-Sonderbeauftragten für Glaubens- oder Religionsfreiheit

(20.11.2018) Überreicht durch Amnesty International Korea, Minbyun Lawyers for a Democratic Society, Center for Military Human Rights Korea, People's Solidarity for Participatory Democracy und World Without War

Wir überreichen dieses Schreiben dem UN-Sonderbeauftragten für Glaubens- oder Religionsfreiheit, um ihn über die derzeitige Diskussion zur Einführung eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer in der Republik Korea (Südkorea) zu informieren. Nach dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtes, das die südkoreanische Regierung aufforderte, bis zum 31. Dezember 2019 einen alternativen Dienst einzuführen, bildete die Regierung eine Arbeitsgruppe, um ein Gesetz zum alternativen Dienst auszuarbeiten. Der von der Arbeitsgruppe der Regierung vorgeschlagene Gesetzentwurf entspricht jedoch nicht den internationalen Menschenrechtsstandards, da er laut Medienberichten und informierten Quellen Elemente mit Strafcharakter aufweist. Dies widerspricht eindeutig den Empfehlungen, die verschiedene Menschenrechtsinstitutionen der Vereinten Nationen der Regierung zur Einführung eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer gegeben haben. Die Regierung plant, das Gesetz zur Einführung eines alternativen Dienstes in den nächsten Wochen anzukündigen. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses Gesetz den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.

US-Marinebasis auf der Insel Jeju

Südkorea: Regierung erwägt einen 36 Monate langen Alternativdienst in Strafvollzugsanstalten

(15.11.2018) Die südkoreanische Regierung erwägt, denjenigen einen 36 Monate langen Dienst in Besserungsanstalten aufzuerlegen, die nach einer Alternative zum Militärdienst suchen. Die Entwicklung folgt einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der die Kriegsdienstverweigerung als berechtigten Grund ansah, die Ableistung des Militärdienstes zu verweigern.

Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Oberster Gerichtshof bestätigt Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(02.11.2018) Der Oberste Gerichtshof in Südkorea hat am 1. November 2018 in einem Urteil verkündet, dass südkoreanische Männer das Recht zur Verweigerung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen haben. Das Grundsatzurteil dürfte die Verfahren von mehr als 930 Kriegsdienstverweigerern betreffen. Hunderte junge südkoreanische Männer, zumeist Zeugen Jehovas, werden jedes Jahr inhaftiert, weil sie sich weigern, Militärdienst abzuleisten.

Griechenland: Unterstützung für den Boykott des Prüfungsausschusses durch die griechischen Kriegsdienstverweigerer

(29.05.2018) Angesichts der skandalösen Tatsache, dass die griechischen Behörden trotz zahlreicher Aufrufe über mehrere Jahrzehnte hinweg das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung verletzt haben, unterstützen das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) und die War Resisters‘ International (WRI) den erneuten Aufruf, den Ausschuss zur Gewissensprüfung zu boykottieren, der eingerichtet wurde, um Anträge auf Kriegsdienstverweigerung zu überprüfen. Der Boykottaufruf geht aus vom Verein der griechischen Kriegsdienstverweigerer.