Südkorea: Alternativer Dienst muss internationalen Menschenrechtsstandards genügen
An den UN-Sonderbeauftragten für Glaubens- oder Religionsfreiheit
(20.11.2018) Überreicht durch Amnesty International Korea, Minbyun Lawyers for a Democratic Society, Center for Military Human Rights Korea, People's Solidarity for Participatory Democracy und World Without War
Wir überreichen dieses Schreiben dem UN-Sonderbeauftragten für Glaubens- oder Religionsfreiheit, um ihn über die derzeitige Diskussion zur Einführung eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer in der Republik Korea (Südkorea) zu informieren. Nach dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtes, das die südkoreanische Regierung aufforderte, bis zum 31. Dezember 2019 einen alternativen Dienst einzuführen, bildete die Regierung eine Arbeitsgruppe, um ein Gesetz zum alternativen Dienst auszuarbeiten. Der von der Arbeitsgruppe der Regierung vorgeschlagene Gesetzentwurf entspricht jedoch nicht den internationalen Menschenrechtsstandards, da er laut Medienberichten und informierten Quellen Elemente mit Strafcharakter aufweist. Dies widerspricht eindeutig den Empfehlungen, die verschiedene Menschenrechtsinstitutionen der Vereinten Nationen der Regierung zur Einführung eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer gegeben haben. Die Regierung plant, das Gesetz zur Einführung eines alternativen Dienstes in den nächsten Wochen anzukündigen. Es ist zwingend erforderlich, dass dieses Gesetz den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht.