
Internationale Standards zur Kriegsdienstverweigerung
Einführung
(15.01.2014) Das Thema Kriegsdienstverweigerung wurde auf verschiedene Art und Weise im Rahmen der Menschenrechtssystematik der Vereinten Nationen (UN) behandelt. Am bedeutsamsten ist das Menschenrechtskomitee sowohl bei individuellen Fällen, bei der Begutachtung von Länderberichten auf Grundlage des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte als auch in den Allgemeinen Stellungnahmen Nr. 22 zu Artikel 18 und Nr. 32 zu Artikel 14 des Paktes. Der UN-Menschenrechtsrat und die (ehemalige) UN-Menschenrechtskommission haben Entschließungen zu dem Thema verabschiedet. Die Sonderverfahren des Menschenrechtsrates haben das Thema aufgegriffen und es wurde auch in dem System der Universellen Menschenrechtsprüfung (UPR) aufgeworfen. Mehr noch, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerung unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. 2013 hat das Büro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) Richtlinien zu Anträgen auf Flüchtlingsstatus bezüglich Militärdienst herausgegegeben.