Internationale Resolutionen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung

Verletzungen der Artikel, 3, 6 und 9 der der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

(17.01.2012) Das Gericht sah bei dem türkischen Kriegsdienstverweigerer Feti Demirtaş das Vorliegen von Verletzungen des Artikels 3, des Artikels 9 und des Artikels 6 Absatz 1.

Türkei: Menschenrechte und Militär

Bericht an die UN-Menschenrechtskommission, 104. Sitzung

(21.12.2011) War Resisters‘ International (WRI) ist besorgt über die schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber Kriegsdienstverweigerern und AntimilitaristInnen in der Türkei. Die wesentlichsten Punkte sind:

- Die Türkei erkennt trotz Wehrpflicht das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an.

- Kriegsdienstverweigerer werden wiederholt verurteilt, wegen ihrer Weigerung, Militärdienst abzuleisten. Sie werden wegen Desertion, Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung verurteilt. Dies stellt eine Verletzung der Artikel 18 und 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dar.

- Im Gefängnis sind Kriegsdienstverweigerer oft Misshandlungen und schlechter Behandlung sowohl von der Gefängnisverwaltung als auch von anderen Gefangenen ausgesetzt.

- Auch nach ihrer Freilassung aus dem Gefängnis leben Kriegsdienstverweigerer oft in einem rechtlichen Schwebezustand, eine Situation, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als „zivilen Tod“ bezeichnet. Sie können nicht heiraten, ihre Kinder nicht registrieren lassen, nicht legal arbeiten, keinen Ausweis bekommen oder sich bezüglich irgend einer anderen Sache an die Behörden wenden. Das gleiche trifft auch auf diejenigen zu, die ihre Kriegsdienstverweigerung erklärt haben, aber nicht verhaftet wurden.

- Kriegsdienstverweigerer und Pazifisten sehen sich oft mit Anklagen wegen „Distanzierung des Volkes vom Militär“ (Artikel 318 des Türkischen Strafgesetzbuches) konfrontiert, weil sie das Militär kritisiert haben oder über die Kriegsdienstverweigerung sprachen. Das verletzt Artikel 19 des Internationalen Paktes.

Türkei: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung

(23.11.2011) Zum ersten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Der Anwalt des Antragstellers Yusun Erçep, Tülin Alsanacak, erklärte, das Urteil manifestiere das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei.

Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(22.11.2011) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Erçep gegen Türkei (Antrag Nr. 43965/04) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:

Es liegt eine Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;

Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention vor.