Internationale Resolutionen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Urteil vom 22. November 2011 - Erçep gegen Türkei

(22.11.2011) Yunus Erçep, Zeuge Jehova, wurde im März 1998 zum Militärdienst einberufen. Er kam der Einberufung nicht nach und wurde deshalb als Deserteur angesehen. Das Militärgericht Trabzon eröffnete ein Strafverfahren gegen ihn. Er wurde mehrmals zu Haftstrafen verurteilt, weil er etwa 15 Mal den Einberufungen nicht nachkam. In einem Urteil vom 7. Mai 2004 entschied das Militärgericht, die Strafen zu sieben Monaten und 15 Tagen Haft zusammenzufassen. Er verbüßte fünf Monate Haft und wurde dann auf Bewährung entlassen. Nachdem das Parlament im Oktober 2006 ein Gesetz verabschiedet hatte, wonach Militärgerichte nicht länger für Verfahren gegen Zivilpersonen zuständig sind, wurden die noch offenen Verfahren gegen Yunus Erçep an normale Gerichte überstellt. Seit März 1998 wurden mehr als 25 Verfahren gegen ihn eröffnet. Als Folge seiner beständigen Weigerung, den Militärdienst abzuleisten, sah er sich mit jeder neuen Einberufung einem weiteren Verfahren ausgesetzt. Yunus Erçep legte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ) und gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) ein. Wir dokumentieren das Urteil in Auszügen. (d. Red.)

Armenien: Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

(07.07.2011) In der heutigen rechtskräftigen Entscheidung der Großen Kammer zu Bayatyan gegen Armenien (Antrag Nr. 23459/03) stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Mehrheit fest, dass eine Verletzung des Artikels 9 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorliegt. Der Fall betrifft die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Jahre 2003 aufgrund seiner Weigerung, den Militärdienst abzuleisten. Er wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren.

Internationale Standards zur Kriegsdienstverweigerung

(02.05.2011) Die Kriegsdienstverweigerung ist nicht ausdrücklich durch die internationalen Menschenrechtsstandards anerkannt. Das hat dazu geführt, dass einige Staaten anführen, sie sei dadurch nicht geschützt. Das ist aber nicht der Fall. Das Menschenrechtskomitee, ein Expertengremium, dass die Umsetzung des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte überwacht, stellt klar fest, dass die Kriegsdienstverweigerung durch das Recht der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geschützt ist und hat dies auch in Entscheidungen zu individuellen Fällen deutlich gemacht, wie auch in Allgemeinen Stellungnahmen und Abschließenden Schlussfolgerungen. Zudem hat die (vorherige) UN-Menschenrechtskommission eine Reihe von Resolutionen zur Kriegsdienstverweigerung verabschiedet und auch die Arbeitsgruppe zur Willkürlichen Inhaftierung wie auch der Berichterstatter zur Freiheit der Religion und des Glaubens des UN-Menschenrechtsrates haben sich mit diesem Thema beschäftigt.

Aserbaidschan: Verhaftung eines Jugendaktivisten wirft Schlaglicht auf fehlende Regelung zur Kriegsdienstverweigerung

(30.03.2011) Sarah Paulsworth von der Universität Pittsburgh (USA) schreibt über den mangelnden Schutz von Kriegsdienstverweigerern in Aserbaidschan und die fehlende Alternative zum Militärdienst mit Blick auf die internationale Gesetzgebung.