Internationale Resolutionen 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Kriegsdienstverweigerung und Asyl

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(01.07.2014) Mit dieser Broschüre legen Connection e.V. und Pro Asyl im Juli 2014 Beiträge, Hintergründe, Stellungnahmen und Rechtsgrundlagen zur Frage vor, wann Deserteure und Kriegsdienstverweigerer Flüchtlingsschutz erhalten können, obwohl nach Auffassung deutscher Behörden und Gerichte nach wie vor der Grundsatz besteht, dass "die zwangsweise Heranziehung zum Wehrdienst und die damit verknüpfte Sanktion wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion nicht schon für sich allein eine Verfolgung darstellt". Länderbeispiele zeigen auf, welche Entwicklungen es in den letzten Jahren gegeben hat.

Kriegsdienstverweigerung im Flüchtlingsrecht

(01.07.2014) In seinem Beitrag führt Reinhard Marx zunächst die Entwicklung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Völkerrecht aus und geht dann ausführlich auf die Frage ein, unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer derzeit  einen Flüchtlingsschutz erhalten könnten, sowohl nach der Genfer Konvention wie auch nach dem Europarecht.

Kriegsdienstverweigerung - Strafverfolgung und Diskriminierung

(15.05.2014) Nicht alle Staaten erkennen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung an. Und auch wenn es im Grundsatz anerkannt wird, können die Bestimmungen oder die Art und Weise, wie sie in Anspruch genommen werden können, einige Kriegsdienstverweigerer von diesem Recht ausschließen. Ihnen drohen eine ganze Reihe von schwerwiegenden Konsequenzen wegen ihrer Weigerung, Militärdienst abzuleisten. Neben Strafverfolgung und Inhaftierung gibt es auch eine Reihe von weiteren Konsequenzen. Emily Graham vom UN-Quäker Büro gibt in einem ausführlichen Artikel einen Überblick dazu.

Internationale Standards zur Kriegsdienstverweigerung

Einführung

(15.01.2014) Das Thema Kriegsdienstverweigerung wurde auf verschiedene Art und Weise im Rahmen der Menschenrechtssystematik der Vereinten Nationen (UN) behandelt. Am bedeutsamsten ist das Menschenrechtskomitee sowohl bei individuellen Fällen, bei der Begutachtung von Länderberichten auf Grundlage des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte als auch in den Allgemeinen Stellungnahmen Nr. 22 zu Artikel 18 und Nr. 32 zu Artikel 14 des Paktes. Der UN-Menschenrechtsrat und die (ehemalige) UN-Menschenrechtskommission haben Entschließungen zu dem Thema verabschiedet. Die Sonderverfahren des Menschenrechtsrates haben das Thema aufgegriffen und es wurde auch in dem System der Universellen Menschenrechtsprüfung (UPR) aufgeworfen. Mehr noch, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerung unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention steht. 2013 hat das Büro des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) Richtlinien zu Anträgen auf Flüchtlingsstatus bezüglich Militärdienst herausgegegeben.