Kriegsdienstverweigerung 

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Sa., 30.11. in Berlin: Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht! Überall!

Veranstaltung mit Franz Nadler, Connection e.V.

Sa., 30. November 2024, 14:30 - 16 Uhr

Waldemarstr. 8a

10999 Berlin

Vortrag von Franz Nadler von Connetion e.V.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wird russischen Verweigernden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach wie vor in der Regel kein Asyl gewährt. Das Gleiche gilt für Menschen aus Belarus, die vor Diktatur und drohendem Kriegseintritt von Belarus geflohen sind. Und auch Geflüchtete aus der Ukraine sind nicht (mehr) sicher. In all den Ländern, die sich im Krieg befinden, gibt es aber auch Menschen, die sich dem Krieg verweigern, die sich aktiv für Frieden einsetzen, die dort Widerstand gegen Militarisierung und Krieg leisten. Ihnen gilt unsere Unterstützung!

Lobbyarbeit zur Kriegsdienstverweigerung, Juli bis Oktober 2024

Bolivien, Griechenland, Türkei, Kirgisistan, Russland, Ukraine, Belarus,…

(06.11.2024) Zaira Zafarana, internationale Fachberaterin für Internationales bei Connection e.V., hat während der 57. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf zu verschiedenen Ländern das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung eingefordert. Sie ergriff mehrmals das Wort in der Plenarsitzung des Rates. Darüber hinaus legte sie den UN-Gremien länderspezifische Berichte für anstehende Überprüfungen und Berichte an den Rat vor.

Türkei: Neuigkeiten von Conscientious Objection Watch

Bulletin erschienen - Aktivitäten Juli-Oktober 2024

(01.11.2024) Liebe Freundinnen und Freunde,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die neueste Ausgabe des Bulletins zur Kriegsdienstverweigerung erschienen ist. Nachfolgend finden Sie auch einen Bericht über unsere Aktivitäten von Juli bis Oktober 2024.

Ukraine: Etwa 300 neue Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweigerer

(30.10.2024) Die Zahl der neuen Strafverfahren gegen Kriegsdienstverweiger*innen ist seit Sommer 2024 sprunghaft angestiegen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft die örtlichen Staatsanwälte angeschrieben hatte. Etwa 300 Kriegsdienstverweiger*innen sehen sich nun strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber, die - falls die Fälle vor Gericht landen und zu einer Verurteilung führen - zu einer Haftstrafe von 3 bis 5 Jahren führen können. In 89 Fällen von 86 Personen verhängten die Gerichte bereits neun Haftstrafen und elf Bewährungsstrafen. Nur ein Kriegsdienstverweigerer befindet sich derzeit im Gefängnis. Die weiteren Verfahren sind noch anhängig.