Menschenrechte 

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Belarus: „NEIN heißt NEIN“ - Herausforderungen, Ergebnisse und Hoffnungen auf Frieden

(04.05.2023) Am 24. Februar 2022 wachten die Menschenrechtsverteidiger der belarussischen Friedensorganisation „Unser Haus“ (Nash Dom) wie viele andere Belarussen gegen 5 Uhr morgens durch ständige Anrufe und SMS auf: „Der Krieg hat begonnen, Russland hat die Ukraine angegriffen!“. Später wird ein junger Deserteur, der aus der belarussischen Armee nach Litauen geflohen ist, berichten, was er am 24. Februar in der Armee erlebt hat: „Wir alle, vom Soldaten bis zum Kommandeur, waren uns sicher, dass Lukaschenko einen Angriff befehlen würde, aber niemand wollte da mitmachen, niemand wollte in den Krieg ziehen.“

Kyryl Molchanov und Ruslan Kotsaba

„Ich habe die Ukraine verlassen“

Veranstaltung mit dem Journalisten und Pazifisten Ruslan Kotsaba

(17.10.2022) Ich bin sehr dankbar, dass ihr, als ich im Gefängnis war und als ich vor Gericht stand, Demonstrationen und Mahnwachen vor dem ukrainischen Konsulat in Mainz gemacht habt. In der Ukraine hast du keine Möglichkeit in der Öffentlichkeit zu sagen, dass du gegen den Krieg bist, du darfst keinen Friedensprozess fordern, keine Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland. Du bist politischer Repression ausgesetzt und landest im Gefängnis. Ich habe die Ukraine verlassen müssen aufgrund des Krieges und Präsident Selenskyj.

Foto: DoD

Ukraine setzt Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus

(05.09.2022) Wie das ukrainische Verteidigungsministerium vor wenigen Tagen der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung mitteilte, wurde aufgrund des Kriegsrechts das in der Ukraine bestehende Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt: Nach dem Gesetz stelle der alternative Dienst ein Ersatz für den befristet abzuleistenden Militärdienst dar. Weiter schreibt das Verteidigungsministerium: „Aufgrund des Kriegsrechts wird seit dem 24.02.2022 der befristete Militärdienst in der Ukraine nicht mehr durchgeführt. Daher ist die Umsetzung des alternativen Dienstes nicht anwendbar.“

Eritrea: Lage der Menschenrechte

Bericht des Sonderberichterstatters für die Lage der Menschenrechte in Eritrea

(06.05.2022) 1. Der vorliegende Bericht wird gemäß der Resolution 47/2 des Menschenrechtsrats vorgelegt, in der der Rat das Mandat des Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte in Eritrea um ein Jahr verlängert und den Mandatsträger ersucht hat, dem Rat auf seiner fünfzigsten Sitzung einen Bericht über die Umsetzung des Mandats vorzulegen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 29. April 2021 bis zum 22. April 2022.

Auszugsweise inoffizielle Übersetzung ins Deutsche von Connection e.V., Juli 2022

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