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Zwei Jahre nach Kriegsbeginn: PRO ASYL und Connection e.V. kritisieren Asyl-Ablehnungen russischer Verweiger*innen

(21.02.2024) Zwei Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin russische Verweiger*innen des Krieges ab und verpflichtet sie, nach Russland zurückzukehren. Connection e.V. und PRO ASYL sind alarmiert über die ihnen vorliegende Begründung des BAMF, die das Risiko für die russischen Verweiger*innen, in einem völkerrechtswidrigen Krieg rekrutiert zu werden, ignoriert.

Ukraine: Verschärfte Rekrutierung, aber kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Connection e.V. und DFG-VK protestieren gegen Gesetzentwurf

(08.02.2024) Mit dem gestern vom ukrainischen Parlament in 1. Lesung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Militärdienstgesetzes wird die Rekrutierungspraxis im Land geändert. Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) wenden sich gegen diese Verschärfung und fordern sowohl die ukrainische Regierung wie auch die Europäische Union auf, den Schutz von Kriegsdienstverweiger*innen sicherzustellen.

Israel: Zweite Gefängnisstrafe für Kriegsdienstverweigerer Tal Mitnick

Bitte um Unterstützung

(26.01.2024) Am Dienstag, den 23. Januar 2024, wurde der 18-jährige israelische Kriegsdienstverweigerer Tal Mitnick zum zweiten Mal zu einer 30-tägigen Haftstrafe verurteilt. Eine erste Haft von 30 Tagen war bereits im Dezember von der israelischen Armee ausgesprochen worden.
Senden Sie eine Protest-eMail an den israelischen Verteidigungsminister: https://wri-irg.org/en/programmes/rrtk/co-support-email/2024/release-conscientious-objector-tal-mitnick

Nordzypern: Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung sollte dringend anerkannt werden

(25.01.2024) Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), War Resisters’ International (WRI), der Internationale Versöhnungsbund (IFOR) und Connection e.V. (Deutschland) verurteilen die beharrliche Verfolgung und Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern im nördlichen, türkisch besetzten Teil Zyperns (der selbsternannten "Türkischen Republik Nordzypern"). Dabei handelt es sich eindeutig um eklatante Menschenrechtsverletzungen. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sollte dringend entsprechend den europäischen und internationalen Recht und den Menschenrechtsstandards anerkannt werden.