Syrien 

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Syrien: EuGH stärkt Kriegsdienstverweigerer bei Asyl

(19.11.2020) Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien eine starke Vermutung dafür spricht, dass die Weigerung, dort Militärdienst zu leisten, mit einem Grund in Zusammenhang steht, der einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begründen kann. In vielen Fällen sei diese Weigerung nämlich Ausdruck politischer oder religiöser Überzeugungen oder habe ihren Grund in der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, so der EuGH.

Audio: EuGH stärkt Kriegsdienstverweigerer bei Asyl

(19.11.2020) Kriegsdienstverweigerer aus Syrien müssen in Deutschland leichter anerkannt werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Es sei zu vermuten, dass sie im Land politisch verfolgt werden und deswegen hier Asyl bekommen müssten.

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Asylanspruch bei Kriegsdienstverweigerern aus Syrien

Tagesschaubeitrag zum Urteil des EuGH

(19.11.2020) In vielen Ländern der Erde sei es ein Tabu, den Kriegsdienst zu verweigern, sagt Rudi Friedrich von der Hilfsorganisation Connection e.V., die schon seit über 25 Jahren Verweigerer berät. Nun hat der EuGH, das oberste Gericht der EU, entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerer leichter anerkannt werden müssen. Es spräche eine starke Vermutung dafür, dass diejenigen, die in Syrien keinen Militärdienst ableisten wollen, politisch verfolgt werden und deswegen hier Asyl bekommen müssten.

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Hoffnung für syrische Kriegsdienstverweigerer

EuGH-Entscheidung bestätigt PRO ASYL-Position: BAMF hat zu Unrecht den Flüchtlingsstatus verweigert

(19.11.2020) Der EuGH hat am 19. November in einem Verfahren gegen Deutschland über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Die Entscheidung macht deutlich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Jahren zahlreichen Kriegsdienstverweigerern aus Syrien den ihnen zustehenden Flüchtlingsstatus zu Unrecht verweigert.