Syrien 

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Flüchtlingszelte in der Türkei. Foto: Henry Ridgwell

Syrien: Deserteure stehen Amnestie argwöhnisch gegenüber

(14.11.2018) Syrische Flüchtlinge, die sich der Ableistung des Militärdienstes verweigert haben, äußerten sich skeptisch gegenüber der von der Regierung angebotenen Amnestie. Im Oktober hatte das Regime eine Amnestie für Männer verkündet, die desertiert sind oder sich dem Militärdienst entzogen. Sie hätten mehrere Monate Zeit, um sich zum Dienst zu melden, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Die Angst vor der Einberufung und eine mögliche Bestrafung wegen Untertauchen oder Desertion wird häufig von Hilfsorganisationen als entscheidender Grund angeführt, der von Flüchtlingen genannt wird, die deshalb nicht nach Hause zurückkehren wollen.

Vor Wehrdienst geflohen: Syrer erhalten Flüchtlingsstatus

(26.07.2018) Bundesrepublik Deutschland muss Syrer wegen der Flucht vor dem Wehrdienst in ihrem Heimatland als Flüchtlinge anerkennen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat dies mit zwei Urteilen am Donnerstag entschieden. Die Rechtsprechung gelte für alle syrischen Wehrpflichtigen, unabhängig aus welchem Landesteil sie stammten, erklärte das Gericht. 2017 hatten die Kasseler Richter bereits entschieden, dass Wehrdienstentzieher aus regierungsfeindlichen Zonen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Denn der syrische Staat unterstelle ihnen eine oppositionelle Gesinnung und verfolge sie. (AZ 3 A 809/18.A und 3 A 403/18.A)

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Rundbrief »KDV im Krieg« - Februar 2018

Rundbrief »KDV im Krieg« - Februar 2018

Inhaltsverzeichnis

(14.02.2018) In der Ausgabe Februar 2018 des Rundbriefes »KDV im Krieg« befinden sich Beiträge zur antimilitaristischen Arbeit, zu Rekrutierung, Verweigerung und Asyl zur Arbeit von Connection e.V., zur Ukraine und Türkei, zu Syrien, Israel, Kuwait, Krim, Eritrea, Armenien, Bolivien, Haiti, Mosambik, Bermuda und zu aktuellen Entwicklungen bei der Wehrpflicht.

Syrien: Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärer Schutz?

(14.02.2018) Bei syrischen Militärdienstflüchtlingen und Deserteuren wird zwar in aller Regel ein Schutz gewährt, aber zunehmend ein Schutz minderer Qualität. Aus der Geschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Januar 2018 ist zu entnehmen, dass nur noch bei 39,6% der Entscheidungen eine Flüchtlingsanerkennung erfolgt, bei 59,0% hingegen subsidiärer Schutz festgestellt wird. 0,4% werden abgelehnt.