Südkorea 

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Jang Gil-Wan. Foto: Seungho Park

Was hat sich für Kriegsdienstverweiger*innen in Südkorea geändert

(18.11.2023) In meinem Beitrag möchte ich das Leben von Kriegsdienstverweiger*innen darstellen. Da die ersten Militärdienstpflichtigen nach drei langen Jahren Dienst im Oktober 2020 endlich entlassen werden, hoffe ich, dass wir unsere Gedanken und unser Wissen darüber sammeln können, wie die strafende und diskriminierende Praxis des Alternativdiensts aus menschenrechtlicher und demokratischer Sicht in ein besseres System umgewandelt werden kann.

Shi-woo. Foto: Seungho Park

Die geöffnete Tür ist noch unbekannt und zu schmal

(18.11.2023) Eine der spannendsten Fragen, die Jan-Gil Wang aufwirft ist, warum die Zahl der Kriegsdienstverweiger*innen auch nach Einführung des Alternativdienstgesetzes gleichgeblieben ist. Es ist noch nicht lange her, dass jede*r einzelne Kriegsdienstverweiger*in für schuldig befunden wurde und im Gefängnis sitzen musste. Das hielt viele davon ab, an Kriegsdienstverweigerung zu denken. Das hat zu der berechtigten Erwartung geführt, dass nach der Einführung des neuen Gesetzes mehr Menschen bereit sind, ihre Kriegsdienstverweigerung zu erklären, ohne Angst vor einer Bestrafung zu haben.

Ryu Eun-sook. Foto: Seungho Park

Südkorea: Auf dem Weg zu einer fürsorglichen Männlichkeit

Notwendigkeit und Möglichkeit einer Ausweitung der Einsatzbereiche des Alternativdiensts

(18.11.2023) Menschenrechtsaktivist*innen stoßen oft auf Widerstand, wenn sie dafür plädieren, den Einsatzbereich des Alternativdiensts zu erweitern und seine Dauer zu verkürzen. Die Gegner*innen scheinen das „Leiden“ der Soldat*innen im aktiven Dienst als grundlegenden Maßstab anzunehmen. Wir müssen uns jedoch fragen, warum der „Stolz“, das Land zu schützen, eine Erfahrung, auf die manche Menschen ein Leben lang als „glückliches Kasernenleben“ zurückblicken, so leicht in „Schmerz“ oder „Schaden“ umgemünzt wird.

Daniel Møgster. Foto: Seungho Park

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist absolut

(18.11.2023) In meinem Vortrag werde ich mich auf die internationalen Menschenrechtsstandards und die Empfehlungen des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte konzentrieren. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte wird die Gewissensfreiheit anerkannt. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung leitet sich von der Gewissensfreiheit ab.