Urteile 

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Mehmet Tarhan

EGMR zur Türkei: Entscheidung zugunsten des Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan

(17.07.2012) Der Antragsteller, Mehmet Tarhan, ist türkischer Staatsbürger, wurde 1977 geboren und lebt in Sivas (Türkei). Der Fall betrifft seine Kriegsdienstverweigerung aus pazifistischen Überzeugungen. Nachdem er das Tragen einer Uniform verweigerte, wurde er im Militärgefängnis inhaftiert und unterlag Disziplinarstrafen wegen seiner Weigerung, sich Haare und Bart schneiden zu lassen, was schließlich durch sieben Soldaten erzwungen wurde. Gegen ihn wurden Strafverfahren eröffnet. Seit seiner Desertion im März 2006 sucht ihn die Polizei. Ihm drohen weitere Strafverfahren und Inhaftierung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt Verletzungen des Artikels 3 und des Artikels 9 fest.

Kriegsdienstverweigerung in der Türkei

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(10.05.2012) In der Mai 2012 erschienenen Broschüre stellen wir ausführlich die Situation der Kriegsdienstverweigerer in der Türkei vor. Wir zeigen auch Möglichkeiten auf, die türkische Wehrpflichtige haben, wenn sie im Ausland leben. Ergänzt wird dies durch die Dokumentation von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Vorwort zur Broschüre "Kriegsdienstverweigerung in der Türkei"

(09.05.2012) Vor 20 Jahren traten in der Türkei die ersten Kriegsdienstverweigerer an die Öffentlichkeit, Vedat Zencir und Tayfun Gönül. Dieser ersten Aktion folgten weitere Verweigerer in der Türkei, wie auch im Ausland. Insgesamt dürften es mittlerweile zwischen fünf- und sechshundert sein, die öffentlich gegen den Krieg und gegen Militär aufstanden. Die Türkei erkennt jedoch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an. Verweigerer werden strafrechtlich verfolgt und nach Verbüßung der Haftstrafe erneut einberufen.

„Die Regierung ist verpflichtet, die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen“

(21.04.2012) Nun haben zwei Gerichte die Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht akzeptiert. Ich denke, dass dies Auswirkungen auf weitere Fälle haben wird. Um ein Urteil mit bindendem Charakter zu erreichen, ist es allerdings notwendig, dass diese Sichtweise von einem Berufungsgericht bestätigt wird. Andernfalls ist es der jeweiligen Entscheidung des Gerichts überlassen. Wir haben auf jeden Fall die vorliegenden Entscheidungen unverzüglich in andere Verfahren eingebracht.