Urteile 

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Ägypten: Militärkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad zu 2 Jahren Haft verurteilt

Ägyptisches Militär widersetzt sich internationaler Kritik

(15.12.2011) Bestürzt zeigen sich heute Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen über das gestern gegen Maikel Nabil Sanad ausgesprochene Urteil von zwei Jahren Haft. „Es ist unerträglich, wie in Ägypten durch das Militär grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden“, erklärte Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen.

Türkei: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung

(23.11.2011) Zum ersten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Der Anwalt des Antragstellers Yusun Erçep, Tülin Alsanacak, erklärte, das Urteil manifestiere das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei.

Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

(22.11.2011) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Erçep gegen Türkei (Antrag Nr. 43965/04) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:

Es liegt eine Verletzung des Artikels 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;

Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Konvention vor.

Das Fehlen einer Alternative zum Militärdienst in der Türkei verletzt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung

Urteil vom 22. November 2011 - Erçep gegen Türkei

(22.11.2011) Yunus Erçep, Zeuge Jehova, wurde im März 1998 zum Militärdienst einberufen. Er kam der Einberufung nicht nach und wurde deshalb als Deserteur angesehen. Das Militärgericht Trabzon eröffnete ein Strafverfahren gegen ihn. Er wurde mehrmals zu Haftstrafen verurteilt, weil er etwa 15 Mal den Einberufungen nicht nachkam. In einem Urteil vom 7. Mai 2004 entschied das Militärgericht, die Strafen zu sieben Monaten und 15 Tagen Haft zusammenzufassen. Er verbüßte fünf Monate Haft und wurde dann auf Bewährung entlassen. Nachdem das Parlament im Oktober 2006 ein Gesetz verabschiedet hatte, wonach Militärgerichte nicht länger für Verfahren gegen Zivilpersonen zuständig sind, wurden die noch offenen Verfahren gegen Yunus Erçep an normale Gerichte überstellt. Seit März 1998 wurden mehr als 25 Verfahren gegen ihn eröffnet. Als Folge seiner beständigen Weigerung, den Militärdienst abzuleisten, sah er sich mit jeder neuen Einberufung einem weiteren Verfahren ausgesetzt. Yunus Erçep legte Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ) und gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) ein. Wir dokumentieren das Urteil in Auszügen. (d. Red.)