Urteile 

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Türkei: Beschleunigtes Verfahren im Fall von Osman Murat Ülke

(23.09.2011) Die Ausschussmitglieder drückten ihre große Sorge bezüglich der Tatsache aus, dass ein Haftbefehl gegen den Antragsteller wegen strafrechtlicher Untersuchungen zu Desertion vorliegt, betonten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil feststellte, dass „die zahlreichen Strafverfolgungen des Antragstellers, die anwachsenden Folgen der Strafverfolgung sowie der ständige Wechsel zwischen Strafverfolgung und Haft zusammen mit der Möglichkeit, dass er für den Rest seines Lebens der Strafverfolgung unterliegt, unverhältnismäßig zu dem Ziel ist, dass er seinen Militärdienst ableistet“, drückten weiter ihre tiefe Sorge aus, dass dies Urteil immer noch nicht umgesetzt wurde, verlangten, dass die Türkei den Ministerausschuss über die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen rechtzeitig vor dem Treffen im Dezember informiert, einschließlich ihres Inhalts und des Zeitplans ihrer Verabschiedung.

Armenien: Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

(07.07.2011) In der heutigen rechtskräftigen Entscheidung der Großen Kammer zu Bayatyan gegen Armenien (Antrag Nr. 23459/03) stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Mehrheit fest, dass eine Verletzung des Artikels 9 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) vorliegt. Der Fall betrifft die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Jahre 2003 aufgrund seiner Weigerung, den Militärdienst abzuleisten. Er wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren.

Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers verletzt Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention

Auszüge des Urteils vom 7. Juli 2011 - Bayatyan gegen Armenien

(07.07.2011) In der Entscheidung vom 7. Juli 2011 hatte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zum Fall eines Zeugen Jehova aus Armenien das vorherige Urteil einer untergeordneten Kammer des Gerichts vom 27. Oktober 2009 und damit die bisherige Rechtsprechung zur Kriegsdienstverweigerung revidiert. Es stellte fest, dass die Verurteilung eines Kriegsdienstverweigerers Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), also das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verletzt. Vahan Bayatyan wurde inhaftiert, obwohl Armenien bei seinem Beitritt zum Europarat am 25. Januar 2001 zugesagt hatte, innerhalb von drei Jahren einen Zivildienst als Alternative zur Militärdienstpflicht einzuführen und alle zu Haftstrafen verurteilten Kriegsdienstverweigerer zu amnestieren. Wir dokumentieren das Grundsatzurteil in Auszügen. (d. Red.)

Großbritannien: Kriegsdienstverweigerer Michael Lyons zu sieben Monaten Haft verurteilt

(05.07.2011) Ein Militärgericht in Portsmouth verurteilte heute den britischen Kriegsdienstverweigerer Michael Lyons nach einer zweitägigen Verhandlung zu sieben Monaten Haft. Michael Lyons ging 2005 als Sanitäter zur Marine. Im Mai 2010 wurde er darüber informiert, dass er nach Afghanistan verlegt werden sollte. Bald danach stellte er einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, weil sich bei ihm Gewissensgründe entwickelt hatten, sowohl zur Verweigerung der Teilnahme am Krieg in Afghanistan, aber auch grundsätzlich gegenüber der Teilnahme an anderen Kriegen.