Urteile 

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Vor Wehrdienst geflohen: Syrer erhalten Flüchtlingsstatus

(26.07.2018) Bundesrepublik Deutschland muss Syrer wegen der Flucht vor dem Wehrdienst in ihrem Heimatland als Flüchtlinge anerkennen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat dies mit zwei Urteilen am Donnerstag entschieden. Die Rechtsprechung gelte für alle syrischen Wehrpflichtigen, unabhängig aus welchem Landesteil sie stammten, erklärte das Gericht. 2017 hatten die Kasseler Richter bereits entschieden, dass Wehrdienstentzieher aus regierungsfeindlichen Zonen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus haben. Denn der syrische Staat unterstelle ihnen eine oppositionelle Gesinnung und verfolge sie. (AZ 3 A 809/18.A und 3 A 403/18.A)

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Aktion in Seoul. Foto: World Without War

Südkorea: Verfassungsgericht erkennt Kriegsdienstverweigerung an

(02.07.2018) Mit einer Entscheidung am vergangenen Donnerstag hat das Verfassungsgericht in Südkorea die Kriegsdienstverweigerung anerkannt und dem Gesetzgeber zugleich eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, rechtliche Regelungen umzusetzen. Der Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes sei verfassungswidrig, da er keinen alternativen Dienst für Kriegsdienstverweigerer vorsieht.

Südkoreanische Organisationen begrüßen Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung

(28.06.2018) Heute entschied das Verfassungsgericht der Republik Korea, dass Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes verfassungswidrig ist, da darin keine Möglichkeit eines alternativen Dienstes für Kriegsdienstverweigerer vorgesehen ist. Die gegenwärtige Regelung darf nur bis zum 31. Dezember 2019 bestehen bleiben. Die Gerichtsentscheidung wendet sich gegen die Untätigkeit der Gesetzgebung und sieht es als verfassungswidrig an, eine von der Verfassung geforderte Gesetzgebung nicht umzusetzen. Mit der heutigen Entscheidung erkennt das Gericht die Kriegsdienstverweigerung als Ausfluss des Rechts auf „Gewissensfreiheit“ an, ein grundlegendes Verfassungsrecht.

Protestaktion gegen geplante Abschiebungen vor der ruandischen Botschaft

Israelisches Berufungsgericht: Desertion vom eritreischen Militär begründet Asyl

(15.02.2018) Nach einer Klage der Fachabteilung für Flüchtlingsrecht der Universität Tel Aviv hat heute das Berufungsgericht entschieden, dass der Kläger, ein Eritreer, der aus dem eritreischen Militär floh, nachgewiesen hat, dass es “eine gut begründete Furcht vor Verfolgung durch die Behörden seines Herkunftsstaates gibt aufgrund der ihm zugeschriebenen politischen Meinung wegen seiner Flucht aus dem Militärdienst.“