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Itamar Greenberg. Bild: Mesarvot

Israel: Kriegsdienstverweigerer Itamar Greenberg vom Militärdienst befreit

Hochgeladen am 14.03.2025

(06.03.2025) Itamar Greenberg wurde entlassen, nachdem er 197 Tage im Gefängnis verbracht hatte – seit zwei Jahrzehnten die längste Haftstrafe für einen Kriegsdienstverweigerer. Die israelische Armee stellte fest, dass er „schlechtes Verhalten“ gezeigt hatte. Er verweigerte erstmals im August 2024 den Dienst und wurde daraufhin zu fünf Haftstrafen verurteilt.

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Krieg? Militarisierung? - Nicht mit uns!

18.3.-18.5.: Veranstaltungsreihe in Göttingen

Hochgeladen am 14.03.2025

Fr., 28. März 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in Israel. Mit Or (New Profile)

Sa., 12. April 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine. Mit Bohdan Shchehlovitov, Andrii Kkonovalov (Post-Soviet Left)

Fr., 25. April 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in Russland. Mit Aleksandr Woronkow (Post-Soviet Left) und Artem Klyga (Connection e.V.)

Fr., 9. Mai 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in der Türkei. Mit Referent*innen aus der Türkei (Vicdani Ret Izleme)

Fr., 16. Mai 2025, 18 Uhr: Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und das Recht auf Asyl für Deserteur*innen in Deutschland. Mit Franz Nadler (Connection e.V.)

Veranstaltungsort: OM10
Obere Maschstr. 10 in 37073 Göttingen

Alle Veranstaltungen werden auf deutsch oder englisch übersetzt oder finden in deutsch und englisch statt.

Veranstaltet von: AK Asyl Götttingen, Our House, Rheinmetall Entwaffnen Göttingen, Students for Palestine Göttingen, Zivilgesellschaft für Gerechtigkeit, institut für angewandte kulturforschung e.v., Bündnis gegen die Logik des Krieges

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Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Hochgeladen am 11.03.2025

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

Hochgeladen am 11.03.2025

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.