Griechenland bricht europäischen Konsens

von amnesty international, EBCO und WRI

(31.05.2005) "Es ist höchste Zeit, dass die griechischen Behörden europäische und internationale Standards und Empfehlungen einhalten und respektieren. Jegliche Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern sowie ihre Verhaftung und die Verletzung ihrer Menschenrechte ist zu beenden." Dies erklärten die drei internationalen Organisationen heute, während sie im schärfsten Ton die jüngste Welle von Haftstrafen gegen Verweigerer in Griechenland verurteilten. "Die griechische Regierung kann ihre Augen nicht länger vor diesem Problem verschließen", betonten sie.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein legitimer Ausfluss des grundlegenden Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, wie es in internationalen Menschenrechtsverträgen verankert ist, denen Griechenland beigetreten ist, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

"Griechenland darf nicht weiter Menschen verurteilen, die ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrnehmen. Wir fordern die griechische Regierung auf, sofort die Verfolgung aller Kriegsdienstverweigerer zu beenden und deren zivile und politische Rechte wiederherzustellen. Die Vorschriften zur Kriegsdienstverweigerung sind in Einklang zu bringen mit europäischen und international anerkannten Standards und Empfehlungen (der Vereinten Nationen, des Europäischen Parlaments, des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) sowie mit den Empfehlungen des griechischen Ombudsmanns und der nationalen griechischen Kommission für Menschenrechte", erklärten amnesty international, das European Bureau for Conscientious Objectors und die War Resisters’ International.

Erst kürzlich, im März 2005, forderte das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen Griechenland auf, die Situation der Kriegsdienstverweigerer zu verbessern. Es stellte fest: "Das Komitee ist besorgt darüber, dass der alternative Dienst der Kriegsdienstverweigerer sehr viel länger dauert als der Militärdienst und dass die Antragsprüfung für diesen Dienst ausschließlich der Kontrolle des Verteidigungsministeriums untersteht. Die Regierung soll sicherstellen, dass die Länge des Ersatzdienstes gegenüber dem Militärdienst keinen bestrafenden Charakter hat, und berücksichtigen, dass die Antragsprüfung für Kriegsdienstverweigerer durch zivile Behörden erfolgt."

Dennoch wurden im Mai 2005 vier weitere Kriegsdienstverweigerer zu Haftstrafen zwischen 6 und 24 Monaten verurteilt, wobei einer von ihnen 11 Tage im Gefängnis auf seine Verhandlung warten musste. Alle haben Berufung gegen ihre Urteile eingelegt und warten auf die Berufungsverhandlungen.

Am 10. Mai wurde der Kriegsdienstverweigerer Makedonas Alexandridis vom Militärgericht in Ioannina wegen Ungehorsams zu 6 Monaten Haft verurteilt. Alexandridis hat seinen Militärdienst in der russischen Armee abgeleistet. Später wurde er zu einem Zeugen Jehovas. Als er durch die griechische Armee einberufen wurde, bat er darum, stattdessen einen Ersatzdienst ableisten zu können. Im griechischen Gesetz (2510/1997) wird aber das Recht auf Kriegsdienstverweigerung denjenigen verwehrt, die bereits in einer Armee gedient haben.

Am 17. Mai wurde der Kriegsdienstverweigerer Andreas Anastasiou vom Militärgericht in Larissa wegen Befehlsverweigerung und Ungehorsam zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Anastasiou hat seinen Militärdienst in der griechischen Armee abgeleistet. Danach wurde er Zeuge Jehovas. Als er zu einem Reservedienst einberufen wurde, verweigerte er die Ableistung aus religiösen Gründen.

Am 18. Mai wurde der Kriegsdienstverweigerer Nikos Baltoukas vom Militärgericht in Xanthi wegen Befehlsverweigerung zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Baltoukas hat seinen Militärdienst in der griechischen Armee abgeleistet. Als er jedoch zum Reservedienst einberufen wurde, verweigerte er diesen aus Gewissensgründen.

Am 23. Mai wurde der Kriegsdienstverweigerer Georgios Koutsomanolakis wegen Befehlsverweigerung vom Militärgericht in Athen zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Koutsomanolakis wurde 1979 wegen Befehlsverweigerung angeklagt, zu einer Zeit, als es in Griechenland noch keinen Ersatzdienst gab, weil er als Zeuge Jehovas aus religiösen Gründen die Ableistung des Militärdienstes verweigert hatte. Er floh aus Griechenland und erhielt in Deutschland politisches Asyl, wo er auch seitdem lebte. Er wurde am 12. Mai 2005 auf der Insel Rhodos festgenommen, als er seine Eltern besuchte. Am 16. Mai wurde er in das Gefängnis Korydallos, Athen, gebracht, wo er bis zum Urteil inhaftiert blieb.

Hinzuzufügen ist, dass die Kriegsdienstverweigerer Lazaros Petromelidis und Giorgos Monastiriotis wiederholt von Militärgerichten wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden.

Lazaros Petromelidis, Vorsitzender des Vereins der griechischen Kriegsdienstverweigerer, verweigerte 1992 den Kriegsdienst aus Gewissensgründen. Er wurde seitdem wiederholt angeklagt und verurteilt. Er lehnte die Ableistung des Ersatzdienstes im Jahre 1998 ab, da dieser einen besonders hohen Strafcharakter aufwies. In seinem Fall wäre die Dauer des Ersatzdienstes siebeneinhalb Mal länger gewesen, als der Militärdienst. Darauf hin wurde ihm der Status als Kriegsdienstverweigerer aberkannt. Seitdem erhielt er regelmäßig Einberufungen. Da er diesen als Kriegsdienstverweigerer nicht nachkommt, wird er ebenso regelmäßig wegen Befehlsverweigerung angeklagt. Er wurde im Mai 1998, im April 1999 und im September 2002 inhaftiert. Im Juni 2003 verurteilte ihn das Militärgericht in Athen in der Berufungsverhandlung wegen Befehlsverweigerung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten auf drei Jahre Bewährung. Die Bewährung wurde durch eine erneute Haftstrafe von 30 Monaten, die im Dezember 2004 vom Marinegericht in Piräus ausgesprochen wurde, aufgehoben, womit er nach einer Verhaftung mit 50 Monaten Haft rechnen muss. Die wiederholten Anklagen und Verurteilungen von Petromelidis verletzen sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung, da der Ersatzdienst, zu dem er einberufen wurde, keinen diskriminierenden oder strafenden Charakter in seiner Natur oder Länge aufweisen darf.

Giorgos Monastiriotis, der sich für fünf Jahre bei der griechischen Marine verpflichtete, weigerte sich unter Angabe von Gewissensgründen, sich im Mai 2003 mit seiner Einheit und der Fregatte Navarino in den Persischen Golf verlegen zu lassen. Er ist der erste bekannt gewordene griechische Berufssoldat, der auf der Basis von Gewissensgründen die Teilnahme am Irakkrieg verweigert und aus diesem Grund den Dienst in der Marine aufkündigte. Im Mai 2003 erklärte er öffentlich: "Ich weigere mich aus Gewissensgründen, an dem unbarmherzigen Massaker des irakischen Volkes teilzunehmen oder auf irgendeine andere Art und Weise dazu beizutragen. Meine Weigerung ist auch ein Akt der Solidarität, das Minimum an Solidarität, das den Menschen im Irak und der friedlich gesinnten griechischen Bevölkerung gebührt." Im September 2004 wurde er verhaftet und vom Marinegericht in Piräus wegen Desertion zu einer Haftstrafe von 40 Monaten verurteilt. Er wurde danach unverzüglich in das Gefängnis von Korinth überstellt, wo er 22 Tage in Haft blieb, bis er bis zur Berufungsverhandlung vorläufig auf freien Fuß gesetzt wurde. Im Januar 2005 wurde er erneut vom Marinegericht Piräus wegen Desertion zu fünf Monaten Haft verurteilt. Er legte Berufung ein und wurde bis zur Berufungsverhandlung freigelassen. Die Verurteilungen von Monastiriotis verletzen sein Recht, seine Überzeugungen zu ändern und nach dem Beitritt zur Armee zum Kriegsdienstverweigerer zu werden.

Ergänzend ist hinzuzufügen, dass sowohl Lazaros Petromelidis wie auch Giorgos Monastiriotis regelmäßig zum Militärdienst einberufen werden. Nach jeder Weigerung, dieser Aufforderung nachzukommen, wird gegen sie ein neues Verfahren wegen Befehlsverweigerung beziehungsweise Desertion eröffnet. Das verletzt Artikel 14 Absatz 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, in dem es heißt: "Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht des jeweiligen Landes rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut verfolgt oder bestraft werden."

amnesty international, European Bureau for Conscientious Objectors und War Resisters’ International: Greece has Broken European Consensus - Joint Public Statement. 31. Mai 2005. Übersetzung: Peter Gramlich, Rudi Friedrich. Aus Connection e.V. und AG "KDV im Krieg" (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, September 2005

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