Asyl und KDV 

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Eine Übersicht

In diesem Bereich finden Sie die Beiträge unter folgenden Stichworten: »Asyl«, »Asyl und KDV«, »Asylentscheidungen« und »Internationale Resolutionen«.

Internationale Konferenz Kriegsdienstverweigerung in Asien

Kurzbeschreibung und Inhalt der Broschüre

(12.03.2024) Die südkoreanische Organisation World Without War (WWW) lud zu ihrem 20. Jubiläum gemeinsam mit der War Resisters‘ International (WRI) und Connection e.V. zu einer dreitägigen, internationalen Konferenz ein. Die Broschüre dokumentiert die Konferenz mit Beiträgen zu Südkorea, Thailand, Japan, Israel, Türkei, Russland, Ukraine, zur #ObjectWarCampaign und zu internationalem Recht zur Kriegsdienstverweigerung.

Zwei Jahre nach Kriegsbeginn: PRO ASYL und Connection e.V. kritisieren Asyl-Ablehnungen russischer Verweiger*innen

(21.02.2024) Zwei Jahre nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin russische Verweiger*innen des Krieges ab und verpflichtet sie, nach Russland zurückzukehren. Connection e.V. und PRO ASYL sind alarmiert über die ihnen vorliegende Begründung des BAMF, die das Risiko für die russischen Verweiger*innen, in einem völkerrechtswidrigen Krieg rekrutiert zu werden, ignoriert.

Russinnen und Russen, die sich dem Krieg verweigern

Wie stehen die Chancen auf Schutz und Asyl?

(20.02.2024) Wiederholt hatten Connection e.V. und PRO ASYL eine Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Deserteur*innen und Militärdienstentzieher*innen, insbesondere aus Russland, angemahnt. Das ist offensichtlich im September 2023 geschehen. Wir nehmen dies zum Anlass, zwei Jahre nach Beginn des Krieges gegen die Ukraine eine aktuelle Analyse dieser Entscheidungspraxis vorzulegen. Das Resultat ist alarmierend.

EuGH-Urteil zeigt: Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern wurde zu Unrecht Asylfolgeantrag verweigert

(08.02.2024) Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat heute in einem deutschen Fall über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Der EuGH hat bejaht, dass syrische Kriegsdienstverweigerer einen Asylfolgeantrag stellen können, weil es mit einem EuGH-Urteil von 2020 eine neue Rechtslage gibt, die berücksichtigt werden muss.