
Türkei: Klare Aufforderung aus dem Europarat zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung
(26.06.2023) 17 Jahre nach dem ersten Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugunsten eines türkischen Kriegsdienstverweigerers bezog das Ministerkomitee des Europarates klar Stellung (H46-36 Ülke group v. Turkey). Es forderte die türkische Regierung nachdrücklich auf, einen „Aktionsplan“ vorzulegen, der konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen enthält, um politische und praktische Maßnahmen im Hinblick auf die Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung umzusetzen. Zugleich kündigte das Ministerkomitee an, andernfalls in einem Jahr eine Resolution für eine Übergangsregelung zu verabschieden.