15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

Stellungnahme an das UN-Menschenrechtskomitee zur Allgemeinen Periodischen Überprüfung der Türkei

Fehlende gesetzliche Regelung zur Kriegsdienstverweigerung

von Verein für Kriegsdienstverweigerung

(03.12.2014) Die Türkei ist das letzte Land des Europarates, das die Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen hat. Kriegsdienstverweigerer können einem lebenslangen Kreislauf von Strafverfolgung und Inhaftierung unterliegen sowie einem „Zivilen Tod“, mit dem sie vom normalen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen sind.

Fehlende gesetzliche Regelung zur Kriegsdienstverweigerung

Im Oktober 2012 erklärte das UN-Menschenrechtskomitee in Absatz 23 der Abschließenden Schlussfolgerungen (Concluding Observations) zur Türkei, dass es „besorgt darüber ist, dass die Kriegsdienstverweigerung vom Staat nicht anerkannt wird. Das Komitee bedauert, dass Kriegsdienstverweigerer und Personen, die Kriegsdienstverweigerer unterstützen, nach wie vor dem Risiko unterliegen, zu Haftstrafen verurteilt zu werden und dass sie, wenn sie ihre Weigerung aufrechterhalten, Militärdienst abzuleisten, praktisch einiger ihrer zivilen und politischen Rechte beraubt sind, wie dem Recht auf Bewegungsfreiheit und dem Wahlrecht (Artikel 12, 18 und 25)“. Das Komitee empfahl: „Der Staat sollte ein Gesetz verabschieden, das die Kriegsdienstverweigerung anerkennt und regelt und die Möglichkeit eines alternativen Dienstes vorsieht, der bei Inanspruchnahme keinen Straf- oder diskriminierenden Charakter aufweist. Bis dahin sollten alle Verfahren gegen Kriegsdienstverweigerer eingestellt und alle Urteile aufgehoben werden.“1 Als einer von drei Absätzen wurde für Absatz 23 auch vereinbart: „der Staat soll innerhalb eines Jahres einschlägige Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen des Komitees vorlegen“.2

Die Türkei legte nach einer Mahnung des Komitees im Juli 2014 einen Folgebericht vor. Zu Artikel 23 fiel die Antwort allerdings sehr kurz aus: „Der Staat zitierte das Wehrpflichtgesetz und gab an, dass es keine Absicht gäbe einen alternativen zivilen Dienst einzuführen.“3 Das Komitee bewertete diese Antwort mit ihrer niedrigsten Kategorie: „E: Die Antwort zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen in Widerspruch zu den Empfehlungen des Komitees stehen.“4 Das Komitee stellte fest: „Die Antwort des Staates zeigt an, dass es keine Pläne gibt, einen alternativen Dienst zum Militärdienst einzuführen. Die Empfehlung des Komitees wurde nicht umgesetzt und das Komitee wiederholt seine Empfehlungen.“

Die Türkei steht auch unter der erhöhten Aufsicht des Ministerausschusses des Europarates aufgrund von fünf Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Kriegsdienstverweigerung.5 Am 23. Oktober 2012 informierte die türkische Regierung den Ministerausschuss über „andauernde Diskussionen über Gesetzesänderungen“, um die Kriegsdienstverweigerung zu ermöglichen.6

Dennoch folgten keine gesetzlichen Maßnahmen. Ein 2011 von der Abgeordneten Sebahat Tuncel von der oppositionellen Partei für Frieden und Demokratie vorgelegter Gesetzesentwurf verschwand spurlos;7 die offizielle Antwort der Ministerien für Verteidigung und Justiz zu einem weiteren am 21. Mai 2012 von Tuncel eingebrachten Entwurf stellte die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in Zusammenhang mit der Einführung einer Berufsarmee und erklärte, dass dies nicht auf der Tagesordnung stünde.8 Parlamentarische Anfragen durch die Abgeordneten Adil Kurt (2013)9, Husamettin Zenderlioğlu (zwei in 2013)10, Mülkiye Birtane (2012 und zwei in 2013)11 sowie Umut Oran (2012)12 wurden entweder nicht beantwortet oder die Antwort befasste sich nicht mit den rechtlichen Änderungen zur Kriegsdienstverweigerung oder der Situation der Kriegsdienstverweigerer.

Am 5. August 2014 beantwortete das Justizministerium eine Anfrage des Rechtsanwaltes Davut Erkan, die er über das Türkische Menschenrechtsinstitut eingebracht hatte und stellte fest, dass es keine Vorbereitungen zu einem Gesetz zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt.13 Am 2. Oktober antwortete das Verteidigungsministerium, dass niemand von der Ableistung des nach der Verfassung und dem Militärdienstgesetz vorgesehenen patriotischen Dienstes ausgenommen werden könne.14

Kriegsdienstverweigerung in der Türkei

Es ist nicht bekannt, wie viele Personen in der Türkei Kriegsdienstverweigerer sind. Eine Mehrheit der individuellen Fälle, die mit Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder mit Bezug auf den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte dem UN-Menschenrechtskomitee vorgelegt wurden, betreffen Zeugen Jehovas. Es mag sich um etwa 30-40 Zeugen Jehovas handeln, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung zumindest ein Mal einer Strafverfolgung unterlagen. Die Zeugen Jehovas in der Türkei haben, im Gegensatz zu anderen Ländern, nie Listen oder Statistiken veröffentlicht.

Üblicherweise haben sich Zeugen Jehovas auf eine Einberufung hin bei der entsprechenden Militäreinheit gemeldet und darum gebeten, dass ihnen die Ableistung eines alternativen zivilen Dienstes ermöglicht werde, auch wenn sie wissen, dass es in der Türkei dafür keine Regelung gibt. Für die meisten Kriegsdienstverweigerer bedeutet das Fehlen einer Regelung, dass es keinen Anreiz gibt, sich überhaupt zu melden und tatsächlich befürchten viele die Konsequenzen, wenn sie sich öffentlich erklären. Öffentliche Erklärungen von Kriegsdienstverweigerern wurden von 261 wehrpflichtigen Männern auf der Webseite des Vereins für Kriegsdienstverweigerung veröffentlicht,15 aber zahllose andere, deren Verweigerung auf religiösen, ethischen, moralischen oder humanitären Gründen beruht, gehören einfach der riesigen Zahl von „Militärdienstentziehern“ an, die sich niemals zum Militärdienst gemeldet haben. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sind dies 590.000, nach Angaben des Statistikamtes der Türkei sind es 800.000.16

Behandlung von Kriegsdienstverweigerern

Da es keine Regelungen zur Kriegsdienstverweigerung gibt, unterliegen Verweigerer dem Artikel 3 des Militärdienstgesetzes, wonach der Militärdienst die Einberufung, Militärdienst und Reservedienst umfasst. Die Einberufung beginnt mit Erreichen des Einberufungsalter und besteht bis zum Eintritt in den Militärdienst (mit dem Dienstantritt bei ihrer Einheit) fort. Die normale Dauer des Militärdienstes beträgt 12 Monate, gefolgt von einem Reservedienst für Personen bis zum Alter von 41 Jahren. Da es aber keine Bestimmung gibt, wann der Militärdienst abzuleisten ist, gibt es in der Praxis keine Altersbeschränkung, wann die Verpflichtung, den Dienst abzuleisten, beginnt und endet.

So wurde Vedat Zencir, der 1989 als einer der ersten beiden seine Kriegsdienstverweigerung erklärt hatte, am 22. Oktober 2014 im Alter von 51 Jahren von der Polizei festgenommen und zum örtlichen Einberufungsbüro gebracht, wo er aufgefordert wurde, sich innerhalb von drei Tagen bei seiner Militäreinheit zu melden. Ähnlich erging es Ali Fikri Işık, der seine Kriegsdienstverweigerung bei seiner Festnahme 2012 erklärte. Er war wegen Desertion verhaftet worden und verbüßte 2012 sechs Monate im Gefängnis. 2013 folgten vier weitere Anklagen wegen Desertion, da er immer wieder freigelassen und aufgefordert worden war, sich bei seiner Militäreinheit zu melden, diesen Aufforderungen aber nicht nachkam. Schließlich akzeptierte das Militärgericht Edirne einen Musterungsbericht und erklärte ihn als untauglich, aber aufgrund der vorhergehenden Fälle von Desertion wurde er zu 15.000 Türkische Lira Geldstrafe (5.400 €) oder alternativ zu 25 Monaten Haft verurteilt.

Kriegsdienstverweigerer werden als „Militärdienstentzieher“ kriminalisiert, oder als „Deserteure“, wenn sie auch nur ein einziges Mal offiziell eingezogen wurden.

Nach Artikel 47 des Militärdienstgesetzes werden Militärdienstentzieher vom Verteidigungsministerium oder den Rekrutierungsbüros dem Innenministerium und den höchsten zivilen Behörden der jeweiligen Bezirke gemeldet. Wenn ein Militärdienstentzieher von der Polizei oder Gendarmerie festgenommen wird, muss er innerhalb von 24 Stunden dem nächsten Rekrutierungsbüro überstellt werden. Dagegen können auf nationaler Ebene keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Militärdienstentzieher werden nach Artikel 89 des Militärdienstgesetzes mit einer Ordnungsstrafe belegt. Die Höhe der Strafe variiert entsprechend der Dauer der Dienstentziehung.17 Wenn sich ein Militärdienstentzieher auch weiterhin nicht zum Militärdienst meldet, wird er nach Artikel 89 strafrechtlich verfolgt und nach Artikel 63 des Militärstrafgesetzbuches von einem Friedensrichter verurteilt. Bei einer Abwesenheit von mehr als vier Monaten droht eine Haftstrafe zwischen vier und zwölf Monaten, bei einer Abwesenheit von mehr als einem Jahr kann die Strafe zwischen sechs und 36 Monaten liegen. Auch wenn die Person sich dazu entscheidet oder dazu gezwungen wird, Dienst zu leisten, bestehen die Haftbefehle fort. Er wird nach jeder Verhaftung strafrechtlich verfolgt.

Viele einfache „Militärdienstentzieher“ leisten ihren Dienst nach einer Festnahme ab, Kriegsdienstverweigerer jedoch beharren auf ihrer Verweigerung und sehen sich einem Teufelskreis von Verhaftungen, strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung gegenüber.

So berichtete zum Beispiel die Europäische Vereinigung der Zeugen Jehovas am 5. Februar 2013 an den Ministerausschuss des Europarates, dass einer ihrer Mitglieder, der 31-jährige Ilker Sarialp aus Istanbul, drei Mal im Jahr neue Einberufungen erhält, die er jedes Mal aufgrund seiner Kriegsdienstverweigerung verweigerte. Zwischen Mai 2012 und Februar 2013 war er drei Mal einberufen worden. Es fand eine Gerichtsverhandlung statt, die mit einem Urteil zu einer Geldstrafe von 250 Türkische Lira endete. Gegen das Urteil beabsichtigte er, in Berufung zu gehen.18

Das UN-Menschenrechtskomitee hat erklärt, dass solch eine Situation “zu einer Bestrafung der gleichen Straftat führen kann“ und damit das Prinzip ne bis in idem (Verbot der Doppelbestrafung) verletze, da die „Weigerung auf den gleichen grundsätzlichen Gewissensgründen basiert“.19

Sobald eine Person zu einer Militäreinheit kommt, sei es mit Zustimmung oder gewaltsam, erhält er den Status eines Soldaten und unterliegt den Militärgesetzen, den militärischen Pflichten und Strafen. Wenn er die Einheit ohne Genehmigung verlässt, wird er als Deserteur angesehen und ihm droht eine Verurteilung zwischen einem und drei Jahren nach Artikel 66 des Militärstrafgesetzbuches. Dem gleichen Verfahren unterliegen diejenigen, die nach einer kurzen Zeit der legalen Abwesenheit oder nach einer Entlassung aus dem Gefängnis nicht zur Einheit zurückkehren.

Ein Kriegsdienstverweigerer, der zwangsweise rekrutiert wurde, oder der nach der Rekrutierung eine Kriegsdienstverweigerung entwickelt, und deshalb die Zusammenarbeit mit dem Militär verweigert, hat dann eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und einem Jahr wegen Befehlsverweigerung zu erwarten. Unter bestimmten Bedingungen kann die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahre ansteigen.

In jedem Fall kann der Kreislauf von Strafverfolgung und Inhaftierung ein Leben lang fortbestehen, bis die Person ihren Militärdienst beendet. Es muss angemerkt werden, dass Gefängnisaufenthalte nicht auf die Dauer des Militärdienstes angerechnet werden.

Drei der fünf Kriegsdienstverweigerer, über die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, wurden von den Militärbehörden nachträglich ausgemustert wegen „einer psycho-sozialen Störung“. Zwei weitere, Osman Murat Ülke, dessen Situation vom EGMR 2006 als „Ziviler Tod“ beschrieben wurde, der eine Verletzung des Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention wegen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zur Folge hat20 und Mehmet Tarhan, in dessen Fall der EGMR 2012 eine ähnliche Verletzung vorfand (neben der Verletzungen der Artikel 6 – Gerechtes Verfahren – und Artikel 9 – Religions- und Glaubensfreiheit) unterliegen weiter der Aufforderung ihren Militärdienst abzuleisten und werden formal als Deserteure angesehen. Bei beiden besteht die Situation des „Zivilen Todes“ fort. Sie müssen jeden Kontakt mit der Polizei oder Behörden vermeiden, da sie damit automatisch einer erneuten Strafverfolgung ausgesetzt sind.

Die Gefahr einer Festnahme ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen aufgrund der neu eingeführten Umfassenden Datenbank. Von der Verwaltung werden nun Haftbefehle ausgestellt auf Grundlage eines Protokolls, das zwischen den Ministerien der Nationalen Verteidigung und des Inneren am 4. Dezember 2012 unterzeichnet wurde. Das Protokoll wurde von der Allgemeinen Kommandatur der Gendarmerie am 25. September 2013 und durch das Innenministerium am 3. Oktober 2013 umgesetzt. Bis dahin waren die Unterlagen von Militärdienstentziehern gespeichert bei den Systemen UYAP (Nationales Netzwerk der Gerichte), GBT (Allgemeine Datenbanksammlung) und GİYKİMBİL (Vorläufiger Aufenthalt und Identitätsberichte).21

In den letzten drei Monaten des Jahres 2013 wurden aufgrund des Systems der Umfassenden Datenbank 4.920 Militärdienstentzieher bei Passkontrollen verhaftet.22 Das System ermöglicht es auch, dass Militärdienstentzieher und damit auch Kriegsdienstverweigerer sofort identifiziert werden, wenn sie bei Banken Geldtransaktionen durchführen oder an Flughäfen oder bei Gesundheitseinrichtungen persönliche Daten angeben.

Ercan Aktaş, einer der Gründer des Vereins für Kriegsdienstverweigerung wurde am 20. August 2014 in einem Hotel in Urfa zum ersten Mal verhaftet und nach der Unterzeichnung eines Haftbefehls freigelassen. Zum zweiten Mal wurde er in einem Hotel in Ankara verhaftet. Auch dort hatte er einen Haftbefehl abzuzeichnen. Zuletzt unterlag er dem gleichen Verfahren in der Reisepassstelle der Polizei in Beşiktas.

Auch andere Kriegsdienstverweigerer wurden aufgrund der vorliegenden Daten in der Umfassenden Datenbank verhaftet: Doğan Özkan, als er am 14. April 2014 bei der Polizei in Beşiktas war;23; M. Lutfu Özdemir vor dem Hotel in Bursa, in dem er am 16. März 2014 übernachtete;24 Murat Demiroğlu vor dem Hotel in Adana, zum ersten Mal am 12. Mai 2014 und zum zweiten Mal am 30. Juni 2014.25

In allen genannten Fällen werden aufgrund der Verhaftungen verschiedene Anklagen folgen. Vedat Zencir, der in Bezug auf sein Alter oben schon genannt wurde, hat auch zwei Anklagen aufgrund von zwei Verhaftungen in 2014 zu erwarten.

Anderen Verweigerern wurden bereits Geldstrafen auferlegt: Muslum Kılıc wurde am 23. September 2013 zu einer Geldstrafe von 10.696 Türkische Lira (3.900 €) verurteilt,26 Gunce Ozberk am 4. September 2014 zu einer Geldstrafe von 12.325 Türkische Lira (4.350 €)27 und Devrim Yucel am 24.04.2014 zu einer Geldstrafe von 13.542 Türkische Lira (4.800 €)28.

Die ständige Gefahr von Verhaftungen, Geldstrafen und möglichen Gefängnisstrafen, zusammen mit dem Modell der wiederholten Strafverfolgung der gleichen „Straftat“ sorgt für die Situation, die der Europäische Gerichtshof im Fall von Ülke als „Zivilen Tod“ bezeichnete. Kriegsdienstverweigerer sind dazu gezwungen oder werden entsprechend eingeschüchtert, sich vom sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben zurückzuziehen. Sie haben keine Möglichkeit ihre wirtschaftlichen Freiheiten auf der gleichen Basis wie andere Bürger zu genießen.

Artikel 93 des Militärgesetzes bestimmt: „Wer vorsätzlich Militärdienstentzieher oder Deserteure im privaten oder öffentlichen Sektor beschäftigt, ist nach dem Militärstrafgesetzbuch zu bestrafen“. Artikel 48 Abs. 5 des Beamtengesetzes und viele andere Gesetze enthalten ähnliche Regelungen, mit dem Ziel, Militärdienstentzieher und Deserteure vom Arbeitsleben auszuschließen. Aufgrund dieser in verschiedenen Gesetzen bestehenden Regelungen müssen Kriegsdienstverweigerer illegal und unter entwürdigenden Bedingungen arbeiten.

Ein weiteres Ergebnis ist, dass es ihnen nicht möglich ist, die Sozialversicherungen in Anspruch zu nehmen. Kriegsdienstverweigerer können sich nicht bei den Sozialversicherungen anmelden und sie sind nicht gegen mögliche Gesundheitsgefahren geschützt. Sie können nicht einmal daran denken, jemals eine Rente zu erhalten. Sie haben somit keinen Zugang zu öffentlichen Diensten auf der gleichen Basis wie andere Bürger.

Vorgeschlagene Fragen und Empfehlungen

Welche Handlungen unternimmt der der Prüfung unterliegende Staat, um die abschließenden Schlussfolgerungen des UN-Menschenrechtskomitees sowie die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Kriegsdienstverweigerung umzusetzen?

Dass der der Prüfung unterliegende Staat ohne weitere Verzögerung eine Gesetzgebung verabschiedet, die Vorkehrungen für Kriegsdienstverweigerer vorsieht.

Dass der der Prüfung unterliegende Staat die Praxis der wiederholten Strafverfolgung und Bestrafung von Personen beendet, die die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissensgründen verweigern.

Dass der der Prüfung unterliegende Staat alle rechtlichen Regelungen außer Kraft setzt, die diejenigen Personen im zivilen Leben diskriminiert, die nicht ihren Militärdienst vollständig abgeleistet haben.

 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte Frau Hülya Üçpinar oder Herrn Davut Erkan.

Fußnoten

1 CCPR/C/TUR/CO/1, 2. November 2012, Absatz 23

2 ebd. Absatz 26

3 Draft report on follow-up to the concluding observations of the Human Rights Committee (document ref. CCPR/C/112/2/22), Oktober 2014, S. 18.

4 ebd. S. 2

5 Osman Murat Ülke v. Turkey, 39437/98, 24/01/2006; Yunus Erçep v. Turkey, 43965/04, 22/11/2011; Feti Demirtaş v. Turkey, 5260/07, 17/01/2012; Halil Savda v. Turkey, 42730/05, 12/06/2012; Mehmet Tarhan v. Turkey, 9078/06, 17/07/2012

6 Ucpinar, H. Execution of the Judgment Ulke v Turkey: Monitoring report «The right to conscientious objection », IHOP (Insan Haklari Ortak Platformu – Human Rights Joint Platform, Istanbul, April 2013.

7 ebd.

8 ebd.

9 www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=124500

10 www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=145579; www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=124502

11 www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=131474; www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=126522; www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=109658

12 www.tbmm.gov.tr/develop/owa/yazili_sozlu_soru_sd.onerge_bilgileri?kanunlar_sira_no=112838

13 Ministry of Justice, General Directorate of Laws, eMail message ref.no. 94580662/2013-622.01-556/773/6935

14 Response of the Ministry of Defence, ref.no. 46987865-5010-1463-14/ASAL D.Er İşl.Ş.Özl.İşl.Ks.

15 Das ist die Zahl der Kriegsdienstverweigerer, die ihre Verweigerung in Zusammenarbeit mit dem Verein für Kriegsdienstverweigerung erklärt haben; http://vicdaniret.org/category/retaciklama/

16 www.cumhuriyet.com.tr/haber/egitim/64407/Binlerce_ogrenciye_kotu_haber.html; http://haber.stargazete.com/politika/asker-kacaklari-icin-polis-tum-yollari-kapadi/haber-809100

17 www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2011/04/20110414-1.htm

18 Committee of Ministers of the Council of Europe, document reference DH-DD(2013)185, veröffentlicht am 22. Februar 2013

19 General Comment 32, Absatz 55.

20 Osman Murat Ülke v. Turkey, 39437/98, 24/01/2006; Yunus Erçep v. Turkey, 43965/04, 22/11/2011

21 www.ensonhaber.com/basbakandan-asker-kacaklarini-sevindirecek-talimat-2013-11-23.html; www.cumhuriyet.com.tr/haber/egitim/64407/Binlerce_ogrenciye_kotu_haber.html; www.radikal.com.tr/turkiye/asker_kacaklari_24_saat_icinde_teslim_edilecek-1162365

22 http://gundem.bugun.com.tr/takip-sonuc-verdi-haberi/930076

23 http://vicdaniret.org/vicdani-retci-ozkani-gbtden-aldilar-ama-tutanak-imzalatamadilar/

24 http://vicdaniret.org/vicdani-retci-yazar-m-lutfu-ozdemirde-gbtye-takildi/

25 http://vicdaniret.org/vicdani-retci-murat-demiroglu-2-gozaltisinda-da-hic-evraka-imza-atmadi/; http://vicdaniret.org/vicdani-retci-demiroglu-hic-bir-evraki-imzalamadi-serbest-birakildi/

26 Istanbul Yeditepe Tax Department, ref.no: 2014071466505001430, 23.09.2014

27 Osmangazi District Governorship, 2014/ 5789 E, 158 K., 04.09.2014

28 Tunceli Peace Court, 2014/88 D.Is., 24.04.2014

Vicdani Ret Derneği: Briefing paper regarding the UPR of Turkey. 3. Dezember 2014.

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Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2015

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