Ägypten muss Samir Elsharbaty als Kriegsdienstverweigerer anerkennen

von NoMilService

"Ich glaube an Frieden und dass es mein Recht ist, die Wehrpflicht zu verweigern. Der Militärdienst steht in Widerspruch zu meinen Prinzipien und meinen pazifistischen Überzeugungen" (Samir Elsharbaty)

 

Die Bewegung Nein zum Kriegsdienstzwang erklärt ihre Solidarität und Unterstützung für den Kriegsdienstverweigerer Samir Elsharbaty. Wir fordern die ägyptischen Behörden auf, seinem Antrag auf Befreiung vom Militärdienst nachzukommen und ihn entsprechend seinem Antrag zu einem zivilen Dienst zu überstellen.

Samir Elsharbaty hat am 3. März 2016 einen Antrag an den ägyptischen Verteidigungsminister gerichtet und darin wegen seiner pazifistischen Überzeugungen um Befreiung vom Militärdienst gebeten. Er hat ähnliche Anträge auch an den Premierminister, den Parlamentspräsidenten und den Präsidenten gerichtet. Sein Antrag gründet auf Artikel 64 der ägyptischen Verfassung, mit der allen Bürgern die Freiheit des Glaubens ohne Einschränkungen garantiert wird.

Samit ist Entwickler, Project Implementer und Analyst. Er hat an der Ain Shams Universität seinen Bachelor in Englisch abgeschlossen und mehrere Jahre lang als Englischlehrer gearbeitet. Er arbeitete seit 2013 auch in der Wikimedia Stiftung bei verschiedenen Projekten mit, um arabischen LeserInnen leichteren Zugang zu freien Informationen zu ermöglichen.

Letzte Woche veröffentlichte Samir eine Erklärung, mit der er deutlich machte, warum er sich dazu entschieden hat, den Kriegsdienst zu verweigern. Samir sagte, dass es eine große Ehre sei, diesem Land zu dienen und dass er dies durch Lehre und Entwicklungsprojekte getan habe. Er ergänzte, dass er trotz der unbedingten Absicht, dem Land zu dienen, seine pazifistischen Überzeugungen nicht verleugnen und er daher angesichts dessen, wie es ägyptische Bürger und Soldaten behandle, auch nicht zum ägyptischen Militär gehen könne. Samir merkte auch an, dass das ägyptische Militär derzeit ein System der Zwangsarbeit eingerichtet habe, um Wehrpflichtige bei wirtschaftlichen Projekten ohne militärische oder verteidigungsrelevante Aufgabe einzusetzen, womit offensichtlich internationales Recht missachtet werde.

"Die unmenschliche Behandlung, der Wehrpflichtige in der ägyptischen Armee unterliegen, ist in keiner Art und Weise ein Dienst am Land, sondern eine systematische Demütigung durch diejenigen, die ihre Macht missbrauchen", so Samir Elsharbaty.

Verschiedene nationale und internationale Rechtsgrundlagen garantieren die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der bestätigt, dass "Jeder Mensch Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit hat", Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der feststellt, dass "niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde" und der Bericht des UN-Kommissar für Menschenrechte vom Juli 2013 zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Die ägyptische Verfassung bestätigt in Artikel 64 ebenso die Freiheit des Glaubens. Nach dem ägyptischen Gesetz zum National- und Militärdienst gibt es einen alternativen Dienst neben dem militärischen. Der Verteidigungsminister ist befugt, Regelungen dazu zu treffen, welche Gruppen von der Ableistung des Militärdienstes befreit werden.

Die Bewegung Nein zum Kriegsdienstzwang fordert die militärische Führung in Ägypten auf, das internationale Recht zu respektieren und die Verpflichtungen Ägyptens gegenüber der Internationalen Gemeinschaft zu erfüllen. Samir Elsharbatys Recht auf Kriegsdienstverweigerung muss anerkannt werden. Ägypten muss damit aufhören, so zu tun, als ob es keine Kriegsdienstverweigerer in Ägypten gäbe. Für diejenigen, die nicht bereit sind, Militärdienst abzuleisten, muss Ägypten eine Regelung schaffen, die ihnen ermöglicht, ohne Bestrafung ihrem Land in zivilen Einrichtungen dienen zu können.

NoMilService: Egypt must recognize Samir Elsharbaty’s right to Conscientious objection, 4. März 2016. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Magazin »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2016

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