Maikel Nabil Sanad - © Christopher Schwarzkopf

Maikel Nabil Sanad - © Christopher Schwarzkopf

Ägypten: Militärkritiker und Blogger Maikel Nabil Sanad zu 2 Jahren Haft verurteilt

Ägyptisches Militär widersetzt sich internationaler Kritik

von Connection e.V. und DFG-VK Hessen

(15.12.2011) Bestürzt zeigen sich heute Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen über das gestern gegen Maikel Nabil Sanad ausgesprochene Urteil von zwei Jahren Haft. „Es ist unerträglich, wie in Ägypten durch das Militär grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden“, erklärte Gernot Lennert von der DFG-VK Hessen. „Wir sind sehr besorgt um Maikel Nabil Sanad,“ ergänzte Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. „Seit dem 23. August befindet er sich im Hungerstreik, um seiner Forderung auf sofortige Freilassung Nachdruck zu verleihen. Er nimmt zwar Fruchtsäfte und Milch zu sich, ist aber sehr geschwächt.“

Das nach einem Berufungsverfahren erneut verhandelnde untergeordnete Militärgericht hatte den Blogger und Militärkritiker gestern zu zwei Jahren Haft wegen Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und Störung der öffentlichen Ordnung verurteilt. Damit wurde das ursprüngliche Urteil von drei Jahren Haft revidiert, das das Militärberufungsgericht im Oktober 2011 für „null und nichtig“ erklärt hatte. In der gestrigen Verhandlung wurde Maikel Nabil Sanad zudem zur Zahlung von 200 ägyptischen Pfund verurteilt, um die ihm zwangsweise vom Gericht zugewiesenen Rechtsanwälte zu zahlen. Er hatte die Zusammenarbeit mit dem Gericht im erneuten Verfahren verweigert, da dies Verfahren einer „Seifenoper“ gleich käme.

„Mein Sohn“, so Maikel Nabil Sanads Vater Ibrahim Sanad direkt nach dem Prozess, „wurde heute verurteilt, weil er die Wahrheit über die Ereignisse auf dem Tahrir-Platz gesagt hat. Wir Ägypter sehen uns der Ungerechtigkeit durch die Armee ausgesetzt, die das eine sagen, aber das andere tun.“

„Maikel Nabil Sanad hätte nie vor Gericht stehen dürfen“, fasst Rudi Friedrich zusammen. Er hat mit der in seinem Blog im März 2011 veröffentlichten Kritik, für die er verurteilt wurde, nichts anderes getan, als seine Meinung zu äußern. Das ist ein elementares Menschenrecht.“

Connection e.V. und die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hessen fordern weiter die Einstellung aller Militärgerichtsverfahren und die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Maikel Nabil Sanad.

Zum Hintergrund

20. Oktober 2010: Maikel Nabil Sanad erklärt als erster in Ägypten und in der arabischen Welt öffentlich seine pazifistisch motivierte Kriegsdienstverweigerung. Er wird für untauglich erklärt, von der Militärpolizei allerdings gewarnt, dass er mit gesteigerter Repression rechnen müsse, wenn er seine politische und publizistische Tätigkeit fortsetzt.

8. März 2011: Maikel Nabil Sand veröffentlicht auf seinem Blog www.maikelnabil.com einen Beitrag, in dem er über die Rolle des Militärs während und nach der Revolution berichtet. Er schildert darin ausführlich die fortwährenden Menschenrechtsverletzungen und politischen Einflussnahmen des ägyptischen Militärs in dieser Zeit (...mehr).

10. April 2011: Ein Militärgericht verurteilt Maikel Nabil Sand daraufhin wegen Beleidigung des Militärs, Verbreitung falscher Informationen und Störung der öffentlichen Ordnung zu drei Jahren Haft. Seine Verurteilung verletzt das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit. Am 21. Juli 2011 hatte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in der Allgemeinen Erklärung 34 zum Menschenrecht auf Rede- und Meinungsfreiheit Stellung bezogen: „Staatliche Behörden dürfen Kritik an Institutionen wie dem Militär oder Verwaltung nicht untersagen.“ Damit stellt die Verurteilung und Inhaftierung von Maikel Nabil Sanad eine klare Verletzung des Artikels 19 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte dar. Auch die im Juni 2011 in Kraft getretene Übergangsverfassung Ägyptens garantiert das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Das Urteil wurde zudem von einem Militärgericht gegenüber einer Zivilperson ausgesprochen und erging in Abwesenheit der Familie, Freunde und des Anwalts von Maikel Nabil Sanad. Damit verletzt das Verfahren gegen Maikel Nabil Sanad auch das Recht auf ein gerechtes Verfahren nach Artikel 14 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte.

23. August 2011: Maikel Nabil Sanad beginnt einen Hungerstreik. Mehrmals bekräftigt er seine Forderung auf sofortige Freilassung mit einem Durststreik. Durch den Durststreik versagen seine Nieren und er fällt wiederholt ins Koma.

4. Oktober 2011: Ein von Maikel Nabil Sanad angestrengtes Berufungsverfahren beginnt. In der ersten Sitzung entscheidet das Gericht, das Verfahren um eine Woche zu vertagen, weil die Akten nicht vollständig vorlägen.

11. Oktober 2011: Das Berufungsgericht hebt das Urteil als „null und nichtig“ auf, lässt Maikel Nabil Sanad aber nicht frei, sondern verweist das Verfahren zur erneuten Urteilsfindung an das untergeordnete Militärgericht zurück.

18. Oktober 2011: Zum erneuten Verfahren vor dem Militärgericht weist Maikel Nabil Sanad seine Anwälte und seine Familie an, das Verfahren zu boykottieren, da dies Verfahren einer „Seifenoper“ gleich käme. Das Militärgericht weist daraufhin Maikel Nabil Sanad einen Verteidiger zu und entscheidet, ihn zur Untersuchung in eine psychiatrische Klinik zu überstellen. Das Krankenhaus lehnt aber den Versuch ab, einen politischen Dissidenten zu pathologisieren und sendet ihn als „gesund“ zurück.

1. November 2011: Das Verfahren vor dem Militärgericht wird fortgesetzt. Maikel Nabil Sanad wird zwangsweise vorgeführt, verweigert aber die Zusammenarbeit mit dem Gericht, wie auch seine Rechtsanwälte. Der vom Militärgericht zugewiesene Rechtsanwalt, der von Maikel Nabil Sanad abgelehnt wird, beantragt die Vernehmung von Zeugen. Daraufhin wird das Verfahren wiederholt vertagt. Weitere Verhandlungstage gibt es am 13. und 27. November, am 4. und 7. Dezember.

14. Dezember 2011: Das untergeordnete Militärgericht spricht im Wiederholungsverfahren eine Haftstrafe von zwei Jahren aus und verpflichtet Maikel Nabil Sanad zur Zahlung von 200 ägyptischen Pfund für die ihm zwangsweise vom Militär zugewiesenen Rechtsanwälte.

Maikel Nabil Sanad ist weiter Hungerstreik. Er überlebt den am 23. August begonnenen Hungerstreik, da er Fruchtsäfte und Milch zu sich nimmt.

 

Unterstützungsmöglichkeiten für Maikel Nabil Sanad gibt es weiter unter

www.Connection-eV.org/aktion-egypt.php

www.frieden-mitmachen.de

http://wri-irg.org/node/supportmaikelnabil

Connection e.V. und DFG-VK Hessen: Pressemitteilung vom 15.12.2011

Stichworte:    ⇒ Ägypten   ⇒ Maikel Nabil Sanad   ⇒ Menschenrechte   ⇒ Militär   ⇒ Strafverfolgung   ⇒ Urteile