Ukraine: Selenskijs Plan ohne Rechtsgrundlage

von Rudi Friedrich

(07.09.2023) Ukrainische Militärdienstpflichtige, die derzeit in der EU leben, sind in heller Aufregung. Präsident Selenskij kündigte an, Auslieferungsanträge zu stellen, um all diejenigen zu rekrutieren, die geflüchtet sind. Sie alle erhalten derzeit aufgrund der Massenzustromrichtlinie einen befristeten humanitären Aufenthalt.
Sie sind geflohen, weil sie sich nicht für den Krieg rekrutieren lassen wollen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Aber klar ist, dass in der Ukraine jede legale Möglichkeit, den Kriegsdienst zu verweigern, ausgesetzt worden ist. Kriegsdienstverweigerer werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Yurii Sheliazhenko, der sich im Rahmen der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung für sie einsetzt, wurde zu Hausarrest verurteilt. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wird von der Ukraine missachtet.
Bei uns in der Beratung gibt es zunehmend Anfragen zu ukrainischen Männern, die bereits im Krieg waren. Sie sind zum Teil schwer traumatisiert oder verletzt und befürchten, trotzdem wieder an die Front geschickt zu werden.
Die Ankündigung von Präsident Selenskij hat keine rechtliche Grundlage. Nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens darf bei Militärstrafvergehen keine Auslieferung stattfinden. Eine Überstellung wäre illegal. Das gilt für alle Länder der Europäischen Union.
So erweist sich die Ankündigung von Selenskij als Versuch, den Druck auf ukrainische Männer im Ausland zu erhöhen. Da die Bereitschaft für einen Einsatz im Krieg sinkt, wird nun der Druck erhöht. Die letzten Reserven sollen mobilisiert werden.
Die Ankündigung hat vermutlich auch das Ziel, Einfluss auf die weitere Gestaltung der Massenzustromrichtlinie zu nehmen. Sie läuft nach EU-Recht spätestens im Februar 2025 aus.
Die Bundesregierung gibt sich ahnungslos. Auf Nachfrage beharrt sie darauf, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine weiter existiert. Damit droht den Verweigerern, dass ihre Entscheidung nicht Ernst genommen wird, selbst wenn sie Asyl beantragen.

Rudi Friedrich: Selenskijs Plan ohne Rechtsgrundlage. Kommentar in der taz. 7.9.2023. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2023

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