Der russische Kriegsdienstverweigerer Nikita R.

Der russische Kriegsdienstverweigerer Nikita R.

Kirchenasyl für russischen Kriegsdienstverweigerer erfolgreich beendet

von Connection e.V.

(18.10.2023) Das Kirchenasyl für den russischen Kriegsdienstverweigerer Nikita R. konnte vor wenigen Tagen erfolgreich beendet werden. „Ich bin erleichtert“, erklärte Nikita. „Endlich kann ich mich wieder bewegen und meine Eltern in Berlin besuchen, ohne die Angst zu haben, nach Polen abgeschoben zu werden.“ Und er ergänzte: „Ich habe immer gedacht, dass Ukraine und Russland Brudervölker sind. Ich selbst habe auch Verwandte in der Ukraine. Und so war mir klar, dass ich nicht am Krieg teilnehmen wollte und will.“

Nikita war seit April 2023 im Kirchenasyl bei der Ev. Kirchengemeinde Neuenhagen bei Berlin. Ihm drohte eine Abschiebung nach Polen, weil er dort zuvor gearbeitet hatte. Nach Ablauf des polnischen Visums kam er nach Berlin und beantragte Asyl. Bei einer Überstellung nach Polen hatte er befürchtet, dass ihm das gleiche passiert wie seinem Freund: „Ich hatte einen Freund, Viktor, mit dem ich zusammen gedient habe. Er war auch in Polen und hat dort Asyl beantragt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er musste nach Russland zurückkehren, wurde einberufen und ist dann im Krieg gefallen. Es tut mir sehr weh, dass ich meinen Freund verloren habe.“ (…mehr)

Nikitas Rechtsanwältin, Christiane Meusel, zeigte sich ebenfalls erleichtert, dass die drohende Abschiebung abgewendet wurde. „Ich bedanke mich sehr bei allen, die geholfen und die Daumen gedrückt haben. In Gedanken bin ich bereits bei meinem Mandanten, um ihm im Asylverfahren zu unterstützen.“ Das Bundesamt für Migration hatte zuvor geschrieben, dass „auf Grund des Ablaufs der Überstellungsfrist die Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens [von Polen] auf Deutschland übergegangen“ ist.

„Der erste Schritt ist geschafft“, so Rudi Friedrich von Connection e.V. Das internationale Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. hatte das Kirchenasyl begleitet. „Nun ist Deutschland dazu verpflichtet, den Asylantrag von Nikita inhaltlich zu prüfen. Wir sind der festen Überzeugung, dass ihm ein Flüchtlingsschutz zusteht. Aber wir sehen auch, dass viele russische Kriegsdienstverweigerer in den Asylverfahren abgelehnt werden.“

So wurde vor wenigen Tagen aus einer Antwort der Bundesregierung an die Abgeordnete der Linken, Clara Bünger, bekannt, dass im zweiten Jahr des russischen Krieges gegen die Ukraine, 2023, Asylanträge von russischen Militärdienstpflichtigen im Alter zwischen 18 und 45 Jahren kaum positiv entschieden worden sind. Das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtete: „Das Bundesinnenministerium verzeichnete bis Ende August bei 904 entschiedenen Anträgen lediglich elf Anerkennungen. Der größte Teil der Anträge – 836 von 904 – wurde aus formellen Gründen erledigt. Dazu kann unter anderem gehören, dass ein anderes EU-Land als zuständig erachtet wird, etwa weil der Antragsteller dort nach Einreise in die EU als Erstes registriert wurde.“ (…mehr)

„Es ist wirklich kaum zu fassen, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit denen umgeht, die sich gegen die Beteiligung am Angriffskrieg Russland entschieden haben“, erklärt Rudi Friedrich. „Die Bundesregierung muss das Bundesamt für Migration anweisen, sowohl Deserteur*innen wie auch Kriegsdienstverweiger*innen und Militärdienstentzieher*innen Flüchtlingsschutz zu gewähren. Mit einer Ablehnung im Asylverfahren droht ihnen letzten Endes die Abschiebung nach Russland und damit der Einsatz im Krieg. Verweiger*innen abzulehnen, ist in höchstem Maße unverantwortlich.“

Kontakt: Connection e.V., Rudi Friedrich, 069 8237 5534, office(at)Connection-eV.org

Weitere Informationen unter https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign. Dort finden sich auch aktuelle Länderporträts zur Lage der Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen in Russland, Belarus und der Ukraine.

Connection e.V., News vom 18. Oktober 2023

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