Dmytro Zelinsky

Dmytro Zelinsky

Ukraine: Drei Jahre Gefängnis für Adventisten, der die Mobilisierung verweigert

von Felix Corley, Forum 18

(01.11.2023) Der 45-jährige Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky verbüßt seine dreijährige Haftstrafe wegen Verweigerung der Mobilmachung aus Gewissensgründen und soll bald in einem Gefängnis in Kolomyia eintreffen. Am 28. August gab das Berufungsgericht Ternopil dem Antrag von Staatsanwalt Roman Harmatiuk statt, den Freispruch vom Juni aufzuheben. Harmatiuk beantwortete Forum 18 nicht, warum er gegen den Freispruch Berufung eingelegt hatte. Zelinsky bereitet eine Berufung beim Obersten Gerichtshof vor. Gerichte verhängten gegen Kriegsdienstverweigerer bisher drei Haftstrafen (zwei davon wurden später aufgehoben), neun Bewährungsstrafen und zwei Freisprüche (die von der Staatsanwaltschaft angefochten werden). Sieben Strafverfahren dauern an.

Der Siebenten-Tags-Adventist Dmytro Zelinsky hat seine dreijährige Haftstrafe wegen Verweigerung der Mobilisierung aus Gewissensgründen angetreten und soll bald in einem Gefängnis in Kolomyia in der Region Iwano-Frankiwsk eintreffen. Der 45-Jährige wurde im Juni freigesprochen, die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Am 28. August hob das Berufungsgericht Ternopil den Freispruch auf. Es kam dem Antrag von Staatsanwalt Roman Harmatiuk nach und verurteilte Zelinsky zu einer dreijährigen Haftstrafe mit sofortiger Wirkung. Zelinsky bereitet eine weitere Berufung beim Obersten Gerichtshof in Kiew vor.

Das Rekrutierungsbüro lehnte Zelinskys schriftlichen Antrag auf Freistellung von der Mobilmachung aus Gewissensgründen oder auf Versetzung in den Zivildienst ab „aufgrund der Tatsache, dass ein solcher Ersatz in der geltenden Gesetzgebung nicht vorgesehen ist“, heißt es in der späteren Gerichtsentscheidung (vgl. unten).

Ein Beamter des Rekrutierungsbüros des Bezirks Kremenez – der seinen Namen nicht nannte – weigerte sich zu erklären, warum es Zelinskys Antrag auf einen alternativen Zivildienst abgelehnt hatte. „Wir geben keine derartigen Informationen heraus“, sagte der Beamte gegenüber Forum 18 (siehe unten).

In ihrer Entscheidung zum Freispruch Zelinskys im Juni verwies Richterin Tetyana Klim vom Bezirksgericht Kremenez auf Artikel 35 der Verfassung, der die Bestimmung enthält: „Wenn die Ausübung des Militärdienstes den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, wird die Erfüllung dieser Pflicht ersetzt durch einen alternativen (nichtmilitärischen) Dienst“ (siehe unten).

Richterin Klim stellte außerdem fest, dass ein Präsidialdekret vom November 2018, in dem die Bestimmungen des Kriegsrechts festgelegt wurden, keine Einschränkungen der in Artikel 35 genannten Rechte enthielt und dass verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) das Recht zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen definiert haben(siehe unten).

„Daher wird das Recht der Gläubigen auf Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, das in Artikel 35 der Verfassung der Ukraine verankert ist und das Recht einschließt, die Ausübung des Militärdienstes durch einen alternativen nichtmilitärischen Dienst zu ersetzen, durch das oben genannte Dekret des Präsidenten der Ukraine nicht eingeschränkt“, schrieb Richterin Kim in der Urteilsbegründung. „Andere Rechtsakte, die diese Rechte selbst für die gegenwärtige Zeit – unter den Bedingungen des Kriegsrechts – einschränken würden, existieren nicht“ (siehe unten).

Forum 18 versuchte herauszufinden, warum die Staatsanwaltschaft beschloss, gegen Zelinskys Freispruch Berufung einzulegen. Die Staatsanwaltschaft der Region Ternopil wollte Forum 18 am 1. November nicht an Staatsanwalt Harmatiuk weiterleiten, sagte aber, sie werde ihn bitten, Forum 18 anzurufen. An diesem Tag rief er nicht zurück (siehe unten).

Seit dem erneuten Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 haben Gerichte drei Haftstrafen verhängt (zwei davon wurden später aufgehoben), mindestens neun Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt und zwei Freisprüche (die von der Staatsanwaltschaft angefochten werden) ausgesprochen. Mindestens sieben Strafverfahren dauern an (siehe Liste unten).

Die strafrechtliche Verfolgung anderer, die sich der Mobilisierung aus Gewissensgründen verweigern, geht weiter. In der Region Mykolajiw verurteilte ein Gericht den Baptisten Artjom Krawzow zu einer vierjährigen Bewährungsstrafe. In der Region Transkarpatien verurteilte ein Gericht Wolodymyr Ukhal, ein Gemeindemitglied der Ukrainischen Orthodoxen Kirche, zu einer vierjährigen Bewährungsstrafe. In Iwano-Frankiwsk wandelte ein Gericht die einjährige Haftstrafe von Mykhailo Yavorsky in eine dreijährige Bewährungsstrafe um (siehe unten).

Yavorsky, ein Christ, sagte, er werde keine weitere Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. „Ich werde nichts gewinnen, außer dass sie mich wirklich herabwürdigen können“, sagte er gegenüber Forum 18. „Das Problem ist, dass wir kein Gesetz zum Ersatzdienst während des Krieges haben, es gibt keine Möglichkeit, sich zu rechtfertigen.“ (siehe unten).

In Iwano-Frankiwsk hat der zweite Prozess gegen den Christen Witali Alekseenko begonnen. Ein Gericht verurteilte ihn ursprünglich zu einer einjährigen Gefängnisstrafe, doch der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung im Mai auf und ordnete seine sofortige Freilassung aus dem Gefängnis an, in dem er drei Monate verbracht hatte. Der neue Prozess soll am 15. November fortgesetzt werden (siehe unten).

Staatsanwälte der Bezirksstaatsanwaltschaft Tyachiv legten Berufung gegen zwei Freisprüche von Zeugen Jehovas ein. Das Berufungsgericht Transkarpatien verhandelt beide Berufungen. Ein Beamter der Staatsanwaltschaft – der seinen Namen nicht nannte – weigerte sich, mit Forum 18 darüber zu sprechen, warum es gegen die Freisprüche Berufung eingelegt hatte. Staatsanwalt Jaroslaw Nitka, der eine der Berufungen eingelegt hatte, lehnte ebenfalls eine Stellungnahme ab. „Das Gericht wird die Entscheidung treffen und ich kann den Fall nicht diskutieren“, sagte er gegenüber Forum 18 (siehe unten).

Sechs weitere Männer der Zeugen Jehovas stehen vor Gericht, weil sie sich der Mobilisierung aus Gewissensgründen verweigern (siehe unten).

Drei Haftstrafen (zwei davon aufgehoben), neun Bewährungsstrafen, zwei Freisprüche, sieben Prozesse

Nach Beginn der erneuten Invasion Russlands in die Ukraine im Februar 2022 erklärte die Ukraine den Kriegszustand. Alle Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren galten als Verpflichtete für eine Einberufung im Rahmen einer allgemeinen Mobilmachung und erhielten ein Ausreiseverbot. Das ukrainische Verteidigungsministerium beharrt darauf, dass selbst der in Friedenszeiten eingeschränkte Ersatzdienst in Kriegszeiten nicht existiert.

Wer die Mobilmachung aus Gewissensgründen verweigert, wird nach Artikel 336 des Strafgesetzbuches („Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum und zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“) strafrechtlich verfolgt. Die Strafe ist eine Gefängnisstrafe von drei bis fünf Jahren.

Seit Februar 2022 haben Gerichte soweit bekannt Strafverfahren drei Haftstrafen verhängt: - 15. September 2022, Vitaly Alekseenko, Iwano-Frankiwsk, eine einjährige Haftstrafe (vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und zur Neuverhandlung beschieden – siehe unten); - 6. April 2023, Mykhailo Yavorsky, Iwano-Frankiwsk, einjährige Haftstrafe (im Berufungsverfahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt – siehe unten); - 28. August 2023, Dmytro Zelinsky, Ternopil, drei Jahre Gefängnis (derzeit inhaftiert – siehe unten).

Gegenüber neun Wehrdienstverweigerern haben Gerichte Gefängnisstrafen mit Bewährung ausgesprochen: - 18. Mai 2022, Andrii Kucher, Mukatschewo, zu vier Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt; - 21. Juni 2022, Dmytro Kucherov, Oleksandriia (Gebiet Kirowohrad), zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt; - 17. August 2022, Oleksandr Korobko, Mukatschewo, zu drei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt; - 22. August 2022, Maryan Kapats, Mukatschewo, zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt; - 2. Dezember 2022, Andrii Martiniuk, Snyatin (Gebiet Iwano-Frankiwsk), zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt; - 3. Februar 2023, Hennady Tomniuk, Iwano-Frankiwsk, zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt (die der Staatsanwalt im Berufungsverfahren nicht in eine Gefängnisstrafe umwandeln konnte); - 2. Oktober 2023, Mykhailo Yavorsky, Iwano-Frankiwsk, zu 3 Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt (geändert von 1 Jahr Gefängnis – siehe unten) - 19. Oktober 2023, Artyom Kravtsov, Bezirk Perwomaisk (Gebiet Mykolajiw), zu 4 Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt – siehe unten; - 24. Oktober 2023, Wolodymyr Ukhal, Tjatschiw, zu 4 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt – siehe unten.

Außerdem haben Gerichte soweit bekannt zwei Freisprüche augesprochen: - 20. März 2023, Zeuge Jehovas, Tyachiv (gegen den der Staatsanwalt Berufung einlegt – siehe unten); - 24. Mai 2023, Zeuge Jehovas, Tyachiv (gegen den der Staatsanwalt Berufung einlegt – siehe unten).

Aktuell verhandeln Gerichte soweit bekannt sieben Fälle – siehe unten: - Iwano-Frankiwsk, Vitaly Alekseenko (erste Verurteilung aufgehoben); - Ternopil, Zeuge Jehovas; - Tschortkiw (Gebiet Ternopil), Zeuge Jehovas; - Poltawa, Zeuge Jehovas; - Boryspil (Region Kiew), Zeuge Jehovas; - Boryspil (Region Kiew), Zeuge Jehovas (zweiter Fall); - Chuhuiv (Region Charkiw), Zeuge Jehovas.

Die Ermittler prüfen auch Strafverfahren gegen andere protestantische Männer und Zeugen Jehovas.

Region Ternopil: Dreijährige Haftstrafe für Dmytro Zelinsky

Dmytro Bronislavovich Zelinsky (geb. 16. März 1978) leistete zwischen 1996 und 1998 Militärdienst. Im Jahr 2002 wurde er in Lysychansk in der Region Luhansk als Siebenten-Tags-Adventist getauft. Als er sich der Kirche anschloss, gab er seinen Job als Polizist auf, da dieser seiner Meinung nach mit seinem neuen Glauben unvereinbar war.

Zelinsky floh nach der russischen Invasion der Ukraine im Februar 2022 aus der Region Luhansk und wurde im Juli 2022 in Kremenez in der Region Ternopil als Binnenflüchtling registriert. Ab Frühjahr 2022 nahm er an Gottesdiensten der Siebenten-Tags-Adventisten in Kremenez teil, sagte Pastor Bohdan Osadchuk, der die Kirche seit Mai 2022 leitet, am 31. Oktober 2023 gegenüber Forum 18.

Zelinsky engagierte sich auch als Freiwilliger in der Wohltätigkeitsorganisation Dawn of Hope, die mit behinderten Kindern arbeitet.

Am 21. Juli 2022 erklärte eine Militärmedizinische Kommission Zelinsky für wehrfähig. Am 9. September 2022 befahl ihm das Rekrutierungsbüro des Bezirks Kremenez, zwei Tage später zum Militärdienst einzutreffen. Zelinsky erklärte gegenüber Beamten mündlich, dass er aus Gewissensgründen nicht in der Lage sei, in den Streitkräften zu dienen, sagte Pastor Osadchuk gegenüber Forum 18.

Stanislav Nosov, Präsident der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in der Ukraine, beschreibt Zelinsky als einen „guten Mann“, der er seit 2016 kennt. „Erst beim dritten Treffen erklärte Dmytro gegenüber dem Rekrutierungsbüro schriftlich, dass er als Siebenten-Tags-Adventist aus Gewissensgründen nicht in der Lage sei, in den Streitkräften zu dienen“, sagte er Forum 18 am 31. Oktober 2023 telefonisch aus Kiew. „Aber es war eine stressige Situation für Dmytro.“

Das Rekrutierungsbüro und die Staatsanwaltschaft beharrten später darauf, dass Zelinsky keinen Antrag auf Befreiung von der Mobilmachung aus Gewissensgründen oder auf Zuweisung zu einem alternativen Zivildienst gestellt habe.

Zelinsky erschien nicht wie angeordnet am 11. September 2022 zur Mobilmachung. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen ihn gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilisierung oder in einem besonderen Zeitraum und zum Militärdienst während der Einberufung der Reservisten in einem besonderen Zeitraum").

Im März 2023 erneuerte Zelinsky seinen Antrag – diesmal schriftlich – an die Militärverwaltung des Bezirks Kremenez, aus Gewissensgründen von der Mobilmachung befreit zu werden oder einem alternativen Zivildienst zugewiesen zu werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt, „da ein solcher Ersatz in der geltenden Gesetzgebung nicht vorgesehen ist“, heißt es in der späteren Gerichtsentscheidung.

Ein Beamter des Rekrutierungsbüros des Bezirks Kremenez – der seinen Namen nicht nannte – weigerte sich zu erklären, warum es Zelinskys Antrag auf einen alternativen Zivildienst abgelehnt hatte. „Wir geben keine derartigen Informationen heraus“, sagte der Beamte am 1. November gegenüber Forum 18.

Am 5. Juni sprach Richterin Tetyana Klim vom Bezirksgericht Kremenez Zelinsky vom Verstoß gegen Artikel 336 des Strafgesetzbuchs frei, so das Urteil, das Forum 18 einsehen konnte. Die Richterin verwies auf Artikel 35 der Verfassung, der die Bestimmung enthält: „Wenn die Ausübung des Militärdienstes den religiösen Überzeugungen eines Bürgers widerspricht, wird die Erfüllung dieser Pflicht ersetzt durch einen alternativen (nichtmilitärischen) Dienst“.

Richterin Klim stellte außerdem fest, dass ein Präsidialdekret vom November 2018, in dem die Bestimmungen des Kriegsrechts festgelegt wurden, keine Einschränkungen der in Artikel 35 festgelegten Rechte enthielt und dass verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) das Recht zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen definiert haben.

„Daher wird das Recht der Gläubigen auf Weltanschauungs- und Religionsfreiheit, das in Artikel 35 der Verfassung der Ukraine verankert ist und das Recht einschließt, die Ausübung des Militärdienstes durch einen alternativen nichtmilitärischen Dienst zu ersetzen, durch das oben genannte Dekret des Präsidenten der Ukraine nicht eingeschränkt“, schrieb Richterin Kim in der Urteilsbegründung.

„Andere Rechtsakte, die diese Rechte selbst für die gegenwärtige Zeit – unter den Bedingungen des Kriegsrechts – einschränken würden, existieren nicht“.

Forum 18 konnte Richterin Klim am 1. November am Bezirksgericht Kremenez nicht erreichen.

Pastor Osadchuk sagte als Zeuge vor Gericht aus, sagte gegenüber Forum 18 jedoch, dass das Urteil seine Angaben über Zelinsky nicht korrekt widerspiegele.

Staatsanwalt Oleksandr Yanyuk legte beim Berufungsgericht Ternopil Berufung gegen den Freispruch ein. Am 28. August hob ein dreiköpfiges Richtergremium des Berufungsgerichts Ternopil unter dem Vorsitz von Irina Lekan den Freispruch auf. Sie gaben dem Antrag von Staatsanwalt Roman Harmatiuk nach und verurteilten Zelinsky zu einer dreijährigen Haftstrafe, die sofort in Kraft treten solle, so das Urteil, das Forum 18 einsehen konnte. Das Gericht gab Zelinsky drei Monate Zeit, um eine Kassationsbeschwerde einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft der Region Ternopil wollte Forum 18 am 1. November nicht an Staatsanwalt Harmatiuk weiterleiten, sagte aber, sie werde ihn bitten,Forum 18 anzurufen. Bis zum Ende des Arbeitstages in der Ukraine am 1. November rief er nicht zurück.

Zelinskys Anwalt Petro Korf sagte, Zelinsky bereite sich darauf vor, beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen seine Verurteilung und Gefängnisstrafe einzulegen. Der Anwalt fügte hinzu, dass Zelinsky seinen Fall gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen werde.

Zelinsky soll ins Gefängnis Nr. 41 gebracht werden

Beamte hätten Dmytro Zelinsky Mitte September in Gewahrsam genommen, sagte Korf am 23. Oktober gegenüber Forum 18. Zelinsky durchlief verschiedene Gefängnisse, bevor er dem Gefängnis Nr. 41 in Kolomyia in der Region Iwano-Frankiwsk zugewiesen wurde, wohin er bald verlegt werden soll. Hier wurde Anfang 2023 der Kriegsdienstverweigerer Vitaly Alekseenko festgehalten (siehe unten).

Bei einer Inspektion des Gefängnisses Nr. 41 durch den dem Ombudsbüro angeschlossenen Nationalen Präventionsmechanismus wurden der Tod eines Gefangenen, „exzessive Anwendung von Gewalt gegen Gefangene durch das Personal der Anstalt“ festgestellt sowie „dass die Insassen gezwungen werden , während der gesamten Zeit des Luftalarmsignals zu stehen“. Im Bericht vom 7. März über die Inspektion wurden außerdem „Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre, Verstöße gegen das Temperaturregime, unhygienische Bedingungen, übermäßige Luftfeuchtigkeit und Verschleiß der Bettwäsche“ festgestellt.

Die Adresse des gewaltlosen politischen Gefangenen Zelinsky im Gefängnis lautet:
78250, Ivano-Frankivska obl
Kolomiisky raion
Selo Tovmachik
Vul. Privokzalna-Knospe. 30
Kolomiiska vipravna koloniya Nr. 41
Ukraine .

Region Mykolajiw: Artjom Krawzow zu vier Jahren Bewährungsstrafe verurteilt .

Artyom Mikolaiovich Kravtsov (geb. 1993) lebt im Dorf Ternuvate im Bezirk Perwomaisk der Region Mykolajiw. Im April 2019 trat er einer Baptistengemeinde im Dorf bei und ließ sich später im Jahr taufen. Die kleine Gemeinde ist mit der Kirche in Pervomaisk verbunden, die Teil des Baptistenbundes ist.

Am 13. April 2022 befand eine militärmedizinische Kommission Kravtsov für mobilisierungsfähig. Am 10. September 2022 wurde er von Beamten des Rekrutierungsbüros zur Mobilmachung in zwei Tagen vorgeladen.

Kravtsov erklärte während seines Prozesses, wie er seinen Einwand gegen die Mobilmachung dargelegt hatte. „Er erklärte, dass seine religiöse Überzeugung es ihm nicht erlaube, Waffen zu benutzen“, zitiert ihn die Urteilsbegründung. „Er hat das Rekrutierungsbüro wiederholt darauf hingewiesen und die Beamten des Rekrutierungsbüros darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausübung des Militärdienstes seinen religiösen Überzeugungen widerspricht. Er legte eine Bescheinigung der Kirche vor, die die entsprechenden Umstände bestätigte.“

Ein Leiter der regionalen Baptistenunion bestätigte gegenüber Forum 18, dass die Kirche in Perwomajsk alle erforderlichen Dokumente zur Bestätigung von Kravtsovs Mitgliedschaft in der Kirche bereitgestellt habe. Er betonte, dass Krawzows Entscheidung, die Mobilmachung aus Gewissensgründen abzulehnen, eine persönliche Entscheidung sei.

Am 19. Oktober befand Richterin Olena Repushevska vom Bezirksgericht Kryve Ozero Kravtsov gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs für schuldig („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilisierung oder in einer Sonderperiode und zum Militärdienst während der Einberufung von Reservisten in einer Sonderperiode“).

„Das Gericht akzeptiert nicht die Erklärung des Angeklagten Kravtsov, dass seine Mitgliedschaft in der Kirche der Evangelisch-Christlichen Baptisten, deren religiöse Überzeugung den Einsatz von Waffen nicht zulässt, ihn dazu berechtigt, während der Mobilisierung von der Einberufung zum Militärdienst befreit zu werden“, heißt es im Urteil.

Richterin Repushevska verurteilte Kravtsov zu einer vierjährigen Haftstrafe mit drei Jahren Bewährung, so die Entscheidung im von Forum 18 eingesehenen Urteil.

Dies bedeutet, dass Kravtsov nicht ins Gefängnis muss, es sei denn, er begeht ein weiteres Verbrechen – oder wenn der Staatsanwalt erfolgreich Berufung gegen das Urteil einlegt.

Forum 18 konnte Richterin Repushevska am Bezirksgericht Kryve Ozero am 1. November nicht erreichen.

Region Transkarpatien: Wolodymyr Ukhals 4-jährige Bewährungsstrafe

Rekrutierungsbeamte hielten Wolodymyr Wolodymyrovich Ukhal (geb. 1992) am 19. Januar auf dem Weg zur Arbeit an. Sie brachten ihn zu einer militärmedizinischen Kommission, die ihn für mobilisierungsfähig erklärte. Im Rekrutierungsbüro des Bezirks Tyachiv in der Region Transkarpatien händigten ihm Beamte eine Mobilisierungsanordnung aus, die er ablehnte. Er stellte aus Gewissensgründen einen schriftlichen Antrag auf Zivildienst, der jedoch vom Rekrutierungsamt abgelehnt wurde.

Am 20. Januar übermittelte Pater Ioan Dovbnych von der Ukrainisch-Orthodoxen St.-Georgs-Kirche im Dorf Kalyny dem Rekrutierungsbüro die Bestätigung, dass Ukhal ein reguläres Gemeindemitglied ist.

Als Forum 18 am 1. November anrief, gingen die Beamten des Rekrutierungsbüros des Bezirks Tyachiv nicht ans Telefon.

Ein Beamter der Bezirksstaatsanwaltschaft Tyachiv – der seinen Namen nicht nannte – weigerte sich am 1. November, den Fall Ukhal mit Forum 18 zu besprechen.

Am 24. Oktober befand Richter Mykola Branich vom Bezirksgericht Tyachiv Ukhal gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs für schuldig („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilisierung oder in einem Sonderzeitraum und zum Militärdienst während der Einberufung von Reservisten in einem Sonderzeitraum“) „Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Erklärung des Angeklagten, dass er sich aufgrund religiöser Überzeugungen weigere, sich mobilisieren zu lassen, seine Schuld an der Begehung des in Artikel 336 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Verbrechens nicht widerlege“, heißt es in dem von Forum 18 eingesehenen Urteil.

In dem Urteil heißt es, dass Ukhals Antrag auf alternativen Zivildienst „vom Gericht als die von ihm gewählte Verteidigungsmethode betrachtet und er gestellt wird, um eine strafrechtliche Verantwortung zu vermeiden oder zu verringern“.

Der Richter verurteilte Ukhal zu einer vierjährigen Haftstrafe mit drei Jahren Bewährung. Das bedeutet, dass er nicht ins Gefängnis muss, es sei denn, er begeht ein weiteres Verbrechen oder drei Ordnungswidrigkeiten – oder die Staatsanwaltschaft legt erfolgreich Berufung gegen das Urteil ein.

Forum 18 konnte Richter Branich am Bezirksgericht Tjatschiw am 1. November nicht erreichen.

Iwano-Frankiwsk: Die Haftstrafe von Mykhailo Yavorsky wurde in eine dreijährige Bewährungsstrafe geändert .

Mykhailo Yosypovych Yavorsky (geb. 3. Juni 1983), ein Christ aus Iwano-Frankiwsk, wurde zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt , weil er die Mobilisierung aus Gewissensgründen verweigerte. Am 6. April verkündete das Stadtgericht Iwano-Frankiwsk das Urteil gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuches („Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum sowie zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“).

Am 20. April beantragte Jaworski erneut schriftlich einen alternativen Zivildienst. Das Rekrutierungsbüro lehnte dies am 29. April ab.

Yavorsky legte am 8. Mai Berufung gegen seine Gefängnisstrafe ein. Der Staatsanwalt legte ebenfalls Berufung ein und beantragte eine Verlängerung der einjährigen Haftstrafe auf drei Jahre.

Das Berufungsgericht Iwano-Frankiwsk begann am 12. Juni mit der Verhandlung der Berufungen.

Nach einem Wechsel in der Staatsanwaltschaft, bei der Jewhen Schurawljow die Anklage übernahm, änderte das aus drei Richtern bestehende Gremium des Berufungsgerichts Iwano-Frankiwsk unter dem Vorsitz von Richter Wolodymyr Powzlo am 2. Oktober die einjährige Haftstrafe in eine dreijährige Haftstrafe um. Die Haftstrafe wurde für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt, so das von Forum 18 eingesehene Urteil.

Forum 18 war am 1. November nicht in der Lage, Richter Povzlo am Berufungsgericht Iwano- Frankiwsk zu erreichen.

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass das Stadtgericht als mildernde Umstände für Yavorsky „die Anwesenheit und Erziehung der beiden minderjährigen Kinder des Angeklagten, den Gesundheitszustand des Angeklagten sowie die langjährige tiefe religiöse Überzeugung des Angeklagten“ angesehen habe. Der Staatsanwalt wies dies mit der Begründung zurück, er sei „überhaupt nicht zu dem Schluss gekommen, dass diese Umstände die öffentliche Gefahr erheblich verringern“.

„Ein Jahr auf Bewährung bedeutet, dass ich frei bin, aber wenn ich eine Straftat oder drei Ordnungswidrigkeiten begangen habe, werde ich sofort für mindestens drei Jahre ins Gefängnis gehen“, sagte Yavorsky am 27. Oktober gegenüber Forum 18.

Yavorsky sagte, er werde keine weitere Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen. „Ich werde nichts gewinnen, außer dass sie mich wirklich herabwürdigen können“, sagte er gegenüber Forum 18. „Das Problem ist, dass wir kein Gesetz zum Ersatzdienst während des Krieges haben, es gibt keine Möglichkeit, sich zu rechtfertigen.“.

Iwano-Frankiwsk: Der zweite Prozess gegen Vitaly Alekseenko

Der christliche Kriegsdienstverweigerer Vitaly Vasilovich Alekseenko (geb. 2. Dezember 1976) steht nun zum zweiten Mal vor Gericht, weil er die Mobilmachung aus Gewissensgründen verweigert hat. Seine Bitten, einen Zivildienst abzuleisten, wurden ignoriert.

Am 25. Mai hob der Oberste Gerichtshof der Ukraine Alekseenkos Verurteilung und eine einjährige Gefängnisstrafe auf . Es ordnete seine Freilassung aus dem Gefängnis an, in dem er seit Februar festgehalten wurde. Er wurde noch am selben Tag freigelassen und in seine Heimat in der südwestlichen Stadt Iwano-Frankiwsk zurückgebracht. Der Oberste Gerichtshof ordnete jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem ursprünglichen Gericht an, vor dem seine Verweigerung der Mobilmachung verhandelt worden war.

Nach Alekseenkos Entlassung aus dem Gefängnis fiel es ihm schwer, einen Job zu finden. Nachdem er sich juristisch beraten ließ, gelang es ihm schließlich, einen Job als Briefzusteller zu finden.

Das zweite Verfahren gegen Alekseenko gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilmachung oder in einer besonderen Zeitspanne sowie zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einer besonderen Zeitspanne“) wurde erneut an das Stadtgericht von Iwano-Frankiwsk übergeben. Der Fall wurde Richterin Ivanna Kovalyuk zugewiesen.

Am 3. Oktober lehnte Richterin Kovalyuk Alekseenkos Antrag ab, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzuverweisen. Der zweite Prozess begann am 9. Oktober. Die nächste Anhörung findet am Morgen des 15. November statt. Alekseenko werde nur von einem staatlich bestellten Anwalt vertreten, sagte er gegenüber Forum 18.

Forum 18 war am 1. November nicht in der Lage, Richterin Kovalyuk am Stadtgericht Iwano- Frankiwsk zu erreichen.

Staatsanwälte fechten zwei Freisprüche an

2023 sprach das Bezirksgericht Tyachiv in der Region Transkarpatien in zwei Fällen Zeugen Jehovas gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs frei („Verweigerung der Einberufung zum Militärdienst während der Mobilisierung oder in einer Sonderperiode und zum Militärdienst während der Einberufung von Reservisten in einer Sonderperiode“). Die beiden Männer hatten die Mobilmachung aus Gewissensgründen abgelehnt, beide hatten ihre Bereitschaft zum Zivildienst zum Ausdruck gebracht.

„In ihrem Schlusswort vor Gericht beantragten beide Männer, sie freizusprechen, da sie dadurch den Bedürfnissen der ukrainischen Gesellschaft dienen könnten“, sagte die Organisation der Zeugen Jehovas am 30. Oktober gegenüber Forum 18. „Sie sagten, dass eine Inhaftierung bedeuten würde, dass sie nicht für ein Verbrechen, sondern für ihren Glauben bestraft werden.“

Laut Gerichtsakten legten Staatsanwälte der Bezirksstaatsanwaltschaft Tjatschiw (Igor Kasinjuk im ersten Fall, Jaroslaw Nitka im zweiten) Berufung gegen beide Freisprüche ein. Ein Beamter der Staatsanwaltschaft – der seinen Namen nicht nannte – weigerte sich am 1. November, mit Forum 18 darüber zu sprechen, warum sie Berufung gegen die Freisprüche eingelegt hatte. Staatsanwalt Nitka weigerte sich ebenfalls, eine Aussage zu machen. „Das Gericht wird die Entscheidung treffen und ich kann den Fall nicht diskutieren“, sagte er am selben Tag gegenüber Forum 18.

Im ersten Fall sprach Richter Mykola Branich vom Bezirksgericht Tyachiv die angeklagte Person am 20. März 2023 frei . Die Berufung des Staatsanwalts sollte am 5. September von einem Richtergremium des Berufungsgerichts Transkarpatien unter dem Vorsitz von Richter Ivan Feer verhandelt werden, wurde jedoch auf den 25. Januar 2024 verschoben. Im zweiten Fall sprach Richter Miroslav Stetsyuk vom Bezirksgericht Tyachiv den Angeklagten am 24. Mai 2023 frei . Die Berufung des Staatsanwalts soll am 21. November von einem Richtergremium des Berufungsgerichts Transkarpatien unter dem Vorsitz von Richter Ivan Feer verhandelt werden.

Sechs Zeugen Jehovas vor Gericht

An fünf weiteren Orten haben Gerichte Verfahren gegen sechs weitere Zeugen Jehovas gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuchs („Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst während der Mobilmachung oder in einem besonderen Zeitraum und zum Wehrdienst während der Einberufung von Reservisten in einem besonderen Zeitraum“) eingeleitet. Alle sechs hatten die Mobilisierung aus Gewissensgründen abgelehnt und angeboten, einen Ersatzdienst zu leisten.

In fünf der Prozesse – in Ternopil, Poltawa, Tschortkiw (Region Ternopil) und zwei in Boryspil (Region Kiew) – fanden bereits regelmäßige Anhörungen statt. Im sechsten Prozess in Chuhuiv (Region Charkiw) fand seit einer ersten Anhörung im April keine weitere Verhandlung statt.

Alle Männer teilten den Rekrutierungsbehörden mit, dass sie bereit seien, einen Zivildienst zu leisten. „Sie machen deutlich, dass sie gemeinsam mit anderen die Last des Krieges tragen wollen und bitten den Staat respektvoll darum, ihnen zivile Arbeiten zu erlauben, die nicht im Widerspruch zu ihren Überzeugungen stehen“, sagten die Zeugen Jehovas am 30. Oktober gegenüber Forum 18. (ENDE).

Forum 18: Ukraine - Three years’ jail for Adventist conscientious objector to mobilisation. Übersetzung translate.google und Guido Grünewald. https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2871

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