Es gibt keine Pflicht, zum Militär zu gehen

Es gibt keine Pflicht, zum Militär zu gehen

Kolumbien: Kriegsdienstverweigerer widerrechtlich zum Militär rekrutiert

von WRI und ACOOC

(19.02.2020) Am 2. September 2019 wurde Brayan Gonzales Blanco von der Armee unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen zum Batallion Nr. 13 in Ubalá-Cundinamarca einberufen, um Militärdienst abzuleisten. Er wurde als Student nicht zurückgestellt. Seine mündlich vorgebrachte Kriegsdienstverweigerung wurde ignoriert. Nachdem er im Februar 2020 formal seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt hatte, wurde er in der Kaserne von Vorgesetzten psychisch massiv unter Druck gesetzt.

Wir bitten um Protestschreiben über: https://wri-irg.org/es/programmes/rrtk/co-support-email/2020/desacuartelamiento-para-brayan-gonzales-blanco-reclutado

Bericht von Acción Colectiva de Objetores y Objetoras de Conciencia - ACOOC

Am 2. September 2019 wurde Brayan Gonzales Blanco von der Armee unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen zum Bataillon Nr. 13 in Ubalá-Cundinamarca einberufen, um Militärdienst abzuleisten. Er war fünf Monate beim Militär, bevor er Anfang Februar 2020 einen Antrag stellte, um als Kriegsdienstverweigerer entlassen zu werden. Daraufhin übten die Vorgesetzten im Bataillon psychologischen Druck auf ihn aus.

Brayan war im September 2019 von sich aus zum Militärbezirk 51 in Bogotá gegangen, um seinen Status als Wehrpflichtiger zu klären. Am gleichen Tag wurde ihm jedoch sein Ausweis entzogen und eine Musterung durchgeführt, ohne ihn über seine Rechte und die möglichen Ausnahmen von der Ableistung des Militärdienstes zu informieren. Am gleichen Tag wurde er in einem Militärfahrzeug zum Bataillon Nr. 13 in Ubalá gebracht.

Brayan ist Student eines Sprachtrainingsprogramms einer ausländischen Universität. Das Programm wird als Kurs von jeweils 8 Stunden von Montag bis Freitag angeboten. Es würde ihm ermöglichen, an einem akademischen Austausch in Kanada teilzunehmen. Obwohl dies mit Studienbescheinigungen nachgewiesen wurde, wurde er einberufen, womit die gesetzlichen Regelungen missachtet wurden.

Es ist nun fünf Monate her, seitdem er unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen rekrutiert wurde. Das Bataillon gewährte ihm eine Auszeit bis zum 1. Februar 2020. Brayan nutzte diese Zeit, um sich Rat und Unterstützung für ein Verfahren zur Kriegsdienstverweigerung bei ACOOC zu holen. Vom ersten Tag seiner Rekrutierung an hatte er sich diesbezüglich mündlich gegenüber dem Militär geäußert.

ACOOC schlug ihm vor, am 4. Februar 2020 zum Bataillon zurückzukehren, um das Verfahren bei den zuständigen Militärbehörden einzuleiten. Er reichte an diesem Tag seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beim Militärbezirk Nr. 46 ein und sandte eine Kopie an den Militärbezirk Nr. 51.

Am 5. Februar 2020 kehrte Brayan zum Bataillon Nr. 13 zurück. In der darauffolgenden Nacht begannen der für das Bataillon zuständige Oberst und mehrere Soldaten, ihn unter Druck zu setzen und zu drohen.

Am 6. Februar 2020 erhielt Brayan eine formelle Benachrichtigung vom Kommandeur des Bataillons, in der der Kommandeur mitteilte, dass er die Möglichkeit einer Anhörung durch das für die Kriegsdienstverweigerung zuständige Interdisziplinäre Komitee prüfen werde. Er benachrichtigte darüber auch den Kommandeur des Militärbezirks Nr. 46, Johan Pino.

Durch das Gespräch mit dem Militärkommandeur am 5. Februar 2020 war Brayan eingeschüchtert. Sein Zustand aufgrund der Behandlung durch das Militär ist besorgniserregend. Im Rahmen der Grundrechte darf jedoch keine Person psychischer Gewalt oder Drohungen nur wegen ihrer Überzeugung ausgesetzt werden.

War Resisters‘ International: eMail vom 19. Februar 2020. Auszüge. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2020

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