Aserbaidschan: Alternativer Dienst steht nicht zur Diskussion
Trotz aktueller Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
(05.11.2021) Trotz einer erneuten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Aserbaidschan die Menschenrechte von zwei weiteren Kriegsdienstverweigerern verletzt hat, erklärte Saadat Novruzova von der Abteilung für Menschenrechtsschutz der Präsidialverwaltung gegenüber Forum 18, dass eine Änderung des Gesetzes zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes für die Wehrpflicht "nicht zur Debatte steht". Aserbaidschan hat sich gegenüber dem Europarat verpflichtet, bis Januar 2003 einen Ersatzdienst einzuführen. Die Entscheidung des EGMR vom 7. Oktober erinnerte Aserbaidschan an eine ähnliche frühere Entscheidung, in der "grundsätzlich gesetzgeberische Maßnahmen" gefordert werden, um "den Verpflichtungen nachzukommen, die dem Land obliegen, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu gewährleisten".