Türkei: Verfolgung der Kriegsdienstverweigerung widerspricht demokratischer Gesellschaft
(12.06.2012) In der heutigen noch nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung im Fall Savda gegen Türkei (Antrag Nr. 42730/05) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig entschieden:
Es liegt eine Verletzung des Artikels 3 (Verbot der unmenschlichen Behandlung) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vor;
Es liegt eine Verletzung des Artikels 6 (Recht auf ein faires Verfahren) Abs. 1 der Konvention vor aufgrund der nicht bestehenden Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Militärgerichts.