Doppelbestrafung von sechs Kriegsdienstverweigerern
(26.01.2021) Am 11. Januar 2021, vier Wochen nach seiner Verhaftung, verurteilte ein Gericht in Turkmenistan den Kriegsdienstverweigerer Ruslan Artykmuradov zu zwei Jahren Arbeitslager. Damit wurde er zum zweiten Mal wegen seiner Gewissensentscheidung verurteilt. Dies war der Auftakt zu einer Reihe von Doppelbestrafungen von Kriegsdienstverweigerern.
Am 18. und 19. Januar 2021 verurteilten Gerichte weitere fünf Kriegsdienstverweigerer zu erneuten Haftstrafen: Azamatjan Markulyevich Narkulyev, Maksat Jumadurdiyevich Jumadurdiyev, Artur Aydogdyyevich Yangibayev, Veniamin Muslimovich Genjiyev und Ikhlosek Balijon oglu Rozmetov. In allen Fällen hatten sie wegen ihrer Verweigerung bereits eine Haftstrafe verbüßt. Auch die weiteren fünf Kriegsdienstverweigerer wurden jeweils zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt.
Damit sind derzeit 14 Kriegsdienstverweigerer bekannt, die in Turkmenistan inhaftiert sind. Acht von ihnen befinden sich im Arbeitslager Seydi, wo sie ihre Haftstrafen verbüßen. Die Adresse des Lagers: 746222 Lebap velayat, Seydi, uchr. LB-E/12, Turkmenistan.
Turkmenistan bietet trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Vereinten Nationen keinen alternativen Dienst an. Die Dauer des Militärdienstes beträgt in der Regel zwei Jahre und ist im Alter zwischen 18 und 27 Jahren abzuleisten. Artikel 58 der Verfassung von 2016 sieht den Wehrdienst für Männer als „heilige Pflicht“ an.
Turkmenistan ignorierte wiederholte internationale Aufrufe im Rahmen der Wehrpflicht eine Alternative zur Ableistung des Militärdienstes einzuführen. Der letzte Aufruf erging durch eine Entscheidung des UN-Menschenrechtskomitees, die am 17. September 2019 veröffentlicht wurde.
Quelle: Forum 18, und 5. und 26. Januar 2021. Weitere Informationen unter https://de.Connection-eV.org/article-3200 und https://www.forum18.org/archive.php?article_id=2632
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