Israelisches Berufungsgericht: Desertion vom eritreischen Militär begründet Asyl

von Hotline for Refugees and Migrants

(15.02.2018) Nach einer Klage der Fachabteilung für Flüchtlingsrecht der Universität Tel Aviv hat heute das Berufungsgericht entschieden, dass der Kläger, ein Eritreer, der aus dem eritreischen Militär floh, nachgewiesen hat, dass es „eine gut begründete Furcht vor Verfolgung durch die Behörden seines Herkunftsstaates gibt, da ihm wegen seiner Flucht aus dem Militärdienst eine politische Meinung zugeschrieben wird.“

Das Urteil ist ein Präzedenzfall für Tausende von EritreerInnen, die aufgrund der Auffassung der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde, dass Desertion aus dem eritreischen Militär kein gültiger Asylgrund sei, abgelehnt wurden.

Rechtsanwältin Anat Ben Dor von der Fachabteilung für Flüchtlingsrecht der Universität Tel Aviv erklärte dazu: „Wir sind froh, dass die Kammer nach langer juristischer Auseinandersetzung, in der alle notwendigen Beweise vorgelegt wurden, gerecht geurteilt hat. Wir bedauern, dass über all die Jahre, die dieser Fall vor Gericht anhängig war, tausende ähnlicher Asylanträge von eritreischen DeserteurInnen abgelehnt wurden. Wir erwarten, dass die Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde all die Fälle, die auf Grundlage der bisherigen Auffassung abgelehnt wurden, neu bewertet, da diese Position nun durch die Kammer als unberechtigt angesehen wird. Das Gericht hat geurteilt, dass die Auffassung nicht den durch die UN-Flüchtlingskonvention gegebenen internationalen Standards entspricht.“

Die Hotline für Flüchtlinge und MigrantInnen wird zudem fordern, dass der Innenminister die Inhaftierung und Abschiebung von EritreerInnen stoppt, deren Asylanträge abgelehnt wurden.

Ergänzender Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Regierung hat angekündigt, gegen die Entscheidung Klage zu erheben.

Hotline for Refugees and Migrants: Israel Appeals Tribunal Rules: Desertion from the Eritrean Military is a Valid Claim for Asylum. 15. Februar 2018. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Broschüre „Eritrea: Ein Land im Griff einer Diktatur – Desertion, Flucht & Asyl“, 3. Mai 2018. Herausgegeben von Förderverein PRO ASYL e.V. und Connection e.V.

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