Asyl bei Desertion und Kriegsdienstverweigerung - rechtliche Hinweise 

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Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.

Drei Jahre Krieg gegen die Ukraine: Schutz für russische Kriegsdienstverweigerer*innen weiter unklar

(21.02.2025) Drei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs bleibt ungewiss, ob Kriegsdienstverweigerer*innen Schutz in Deutschland erhalten. Während ein Gericht Verfolgung als wahrscheinlich einstuft, sieht ein anderes kein ausreichendes Risiko.

Russische Verweiger*innen: Bemerkenswerte Urteile geben Hoffnung

(03.02.2025) Mit zwei Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Berlin vor wenigen Tagen russischen Militärdienstpflichtigen subsidiären Schutz gewährt. Damit stellte sich das Verwaltungsgericht gegen eine im November ergangene Grundsatzentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg. „Das ist eine wirklich bemerkenswerte Entwicklung. Endlich wird erkannt, dass russische Militärdienstpflichtige in der Tat dem Risiko unterliegen, in Russland zum Krieg in der Ukraine rekrutiert zu werden“, erklärte heute Geschäftsführer Rudi Friedrich von Connection e.V. „Nun muss dieser Schutz auch ausgeweitet werden auf die russischen Verweiger*innen, die als Reservist*innen einberufen werden können.“