Europa 

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Asylanspruch bei Kriegsdienstverweigerern aus Syrien

Tagesschaubeitrag zum Urteil des EuGH

(19.11.2020) In vielen Ländern der Erde sei es ein Tabu, den Kriegsdienst zu verweigern, sagt Rudi Friedrich von der Hilfsorganisation Connection e.V., die schon seit über 25 Jahren Verweigerer berät. Nun hat der EuGH, das oberste Gericht der EU, entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerer leichter anerkannt werden müssen. Es spräche eine starke Vermutung dafür, dass diejenigen, die in Syrien keinen Militärdienst ableisten wollen, politisch verfolgt werden und deswegen hier Asyl bekommen müssten.

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Hoffnung für syrische Kriegsdienstverweigerer

EuGH-Entscheidung bestätigt PRO ASYL-Position: BAMF hat zu Unrecht den Flüchtlingsstatus verweigert

(19.11.2020) Der EuGH hat am 19. November in einem Verfahren gegen Deutschland über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Die Entscheidung macht deutlich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Jahren zahlreichen Kriegsdienstverweigerern aus Syrien den ihnen zustehenden Flüchtlingsstatus zu Unrecht verweigert.

Russland: EGMR missachtet Menschenrechtsstandards zur Kriegsdienstverweigerung

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

(29.10.2020) Am 7. September 2020 lehnte der Ausschuss der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) den Antrag ab, den Fall Dyagilev gegen Russland (Nr. 49972/16) an die Große Kammer zu verweisen. Damit wurde das Urteil vom 10. März 2020 rechtskräftig. In diesem Urteil stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Dritte Abteilung) mit einer Mehrheit von vier zu drei Stimmen fest, dass im Falle des Kriegsdienstverweigerers Maksim Andreyevich Dyagilev keine Verletzung des Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliege. Sein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung war von der Rekrutierungskommission des Militärs und anschließend von Gerichten abgewiesen worden.

Türkei: Schutz aus der Ferne

Broschüre wie Menschen in der Türkei bei Verfolgung und Festnahme unterstützt werden können

(02.09.2020) Diese Broschüre gibt Einblicke und Ratschläge, wie Unterstützer*innen in Fällen von Verfolgung und/oder Bedrohung der Sicherheit von Menschenrechtsverteidiger*innen oder von Menschen reagieren könnten, deren einziges "Verbrechen" ein kritischer Kommentar in den sozialen Medien gewesen sein könnte.

Protection from Afar - Schutzbegleitung aus der Ferne - bedeutet, Schutz zu gewähren, ohne physisch im Land anwesend zu sein. Es geht darum, was die Menschen vor Ort tun können - insbesondere Aktivist*innen oder Freund*innen der Verfolgten. Und sie befasst sich mit der Frage, was internationale Unterstützer*innen tun können, um ihnen zu helfen.

Die Broschüre ist in englischer Sprache erschienen. Es stehen zur Verfügung: Gedrucktes Exemplar bestellen, download pdf-Datei oder eBook