Asylanspruch bei Kriegsdienstverweigerern aus Syrien
Tagesschaubeitrag zum Urteil des EuGH
(19.11.2020) In vielen Ländern der Erde sei es ein Tabu, den Kriegsdienst zu verweigern, sagt Rudi Friedrich von der Hilfsorganisation Connection e.V., die schon seit über 25 Jahren Verweigerer berät. Nun hat der EuGH, das oberste Gericht der EU, entschieden, dass die Kriegsdienstverweigerer leichter anerkannt werden müssen. Es spräche eine starke Vermutung dafür, dass diejenigen, die in Syrien keinen Militärdienst ableisten wollen, politisch verfolgt werden und deswegen hier Asyl bekommen müssten.