Freikauf 

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Türkei: Freikaufsregelung, Ausbürgerung, Ausmusterung und Asyl

Eine Übersicht

(11.07.2019) Türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, unterliegen der Wehrpflicht. Oft ist ihnen nicht bekannt, welche Möglichkeiten es gibt, sich der Ableistung des Militärdienstes zu entziehen. Nach der Gesetzesänderung am 26. Juni 2019 wollen wir hier den aktuellen Stand darstellen. (d. Red.)

Militärparade. Foto: Timo Vogt

Türkei: Änderung des Wehrpflichtsystems geplant

(14.06.2019) Daily Sabah berichtet über die aktuelle Debatte zur Änderung des Wehrpflichtsystems in der Türkei. Danach würde die Dienstzeit für türkische Wehrpflichtige auf ein halbes Jahr reduziert werden und zusätzlich eine Option zum Freikauf bei Ableistung eines einmonatigen Dienstes bestehen. Ziel sei eine effizientere und professionellere Armee. Die Wehrpflicht bleibt allerdings im Grundsatz bestehen. (d. Red.)

Türkei: Parlamentsausschuss bestätigt Kriterien für Freikaufsregelung

(23.07.2018) Der Planungs- und Haushaltsausschuss des türkischen Parlaments bestätigte am Montag Teile eines Gesetzentwurfes für eine Freikaufsregelung zum Militärdienst, mit der (in der Türkei lebende) türkische Staatsbürger die Wehrpflicht mit 21 Tagen Dienst erfüllen können.

Armenische Militärdienstentzieher sollen sich mit 28 Jahren freikaufen können

(23.11.2017) Armenische Bürger, die älter als 27 Jahre sind und das Land verlassen haben um sich der Ableistung des Militärdienstes zu entziehen, sollen sich freikaufen können. Bei Zahlung einer Gesamtsumme von 3.600.000 Drams (6.300 €) für die gesamte mögliche Einberufungszeit wird die Strafverfolgung aufgehoben. Eine Rückkehr nach Armenien wäre damit möglich.