PRESSEMITTEILUNG • LOCKERUNG DER AUSREISESPERRE IN DER UKRAINE
Söder und Linnemann rufen zu völkerrechtswidrigen Handlungen auf
Mit Beginn des russischen Angriffs hat die ukrainische Regierung eine Ausreisesperre für alle Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren verhängt. Eine Ausreise ist seitdem nur mit Sondererlaubnis möglich. Das stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf Freizügigkeit dar. Seit Ende August 2025 dürfen nun 18— bis 22—jährige Männer ausreisen. Davon machen viele Gebrauch. Darunter befinden sich vermutlich auch viele Kriegsdienstverweigerer.

