Türkei: Haft- und Geldstrafe für Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan
Das Militärgericht von Sivas verurteilte erneut den Kriegsdienstverweigerer Mehmet Tarhan, der 2001 seine Kriegsdienstverweigerung erklärt hatte.Kriegsdienstverweigerer und LGBT1-Aktivist Mehmet Tarhan wurde wegen Befehlsverweigerung zu 15 Monaten Haft und 9.000 Türkische Lira (3.250 €) verurteilt.
Mit dem heutigen Urteil des Militärgerichts Sivas wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) missachtet, das eine Verletzung der Rechte von Mehmet Tarhan festgestellt hatte.2
Im Gespräch mit KaosGL.org bewertete Tarhan das Urteil: „Mit diesem Urteil zeigt das Militärgericht, dass es weder die Verfassung, noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkennt. Wir werden Berufung einlegen.“
Was war geschehen?
Tarhan hatte 2001 den Militärdienst verweigert und seine Kriegsdienstverweigerung erklärt. Er wurde 2005 gewaltsam dem Militär überstellt, zweimal wegen Befehlsverweigerung angeklagt und im Militärgefängnis misshandelt.
Obwohl Tarhan den Militärdienst verweigerte, wurde er aufgrund seiner Homosexualität zu einer ärztlichen Untersuchung gezwungen.
Laut einer offiziellen Niederschrift wurde Tarhan am 25. Mai 2005 von sieben Soldaten gewaltsam rasiert. Tarhan erklärte später selbst, sieben Soldaten hätten ihn gezwungen, sich auf den Boden zu legen, wo sie auf ihn stiegen, ihm die Haare schnitten und den Bart rasierten. Deswegen habe er Prellungen und Schrammen erlitten. Tarhan begann am selben Tag einen 28-tägigen Hungerstreik.
EGMR hatte die Türkei verurteilt
Der EGMR hatte mit dem Hinweis, dass das Recht auf Meinungs-, Gewissens- und Glaubensfreiheit zu den Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft gehöre, die Türkei aufgrund der Misshandlungen und im Rahmen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung verurteilt. Das Gericht hatte die Türkei zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt.
Fußnoten
1 LGBT: Eine aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung für Lesbian, Gay, Bisexual und Trans: Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender bzw. Transsexualität
2 Urteil des EGMR vom 17. Juli 2012 (ECHR 302 (2012). Tarhan gegen Türkei, Antrag Nr. 9078/06
Yıldız Tar: Vicdani retçi Mehmet Tarhan‘a 15 ay hapis ve 9 binTL para cezası! 10. Februar 2015. www.kaosgl.com/sayfa.php?id=18692. Übersetzung: omü. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe April 2015
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