
Südkorea: Menschenrechtskommission sieht Kriegsdienstverweigerung als “universales Menschenrecht”
(13.12.2016) Die Koreanische Menschenrechtskommission (NHRCK) gab am 13. Dezember 2016 bekannt, dass sie eine Stellungnahme an das Verfassungsgericht richten werden, mit der die Bestrafung von Kriegsdienstverweigerern als eine Verletzung des universalen Menschenrechts auf Gewissensfreiheit angesehen werde. Beim Verfassungsgericht sind derzeit drei Klagen zur Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung anhängig.