
Schutz bei Kriegsdienstverweigerung
Beschluss der 13. Synode der Ev. Kirche in Deutschland
(05.12.2023) Kriegsdienstverweigerung ist ein internatiional anerkanntes Menschenrecht. Viele Menschen aus Kriegsgebieten oder an Kriegen beteiligten Ländern, denen der Kriegsdienst droht, versuchen, sich diesem zu entziehen. Sie wollen keine Menschen töten und auch nicht in diesen Kriegen sterben. Zudem gibt es Soldat*innen an der Front, die angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen wollen. Ihnen drohen in vielen Ländern dafür Repressionen und Gefängnisstrafen, in manchen Ländern sogar die Todesstrafe. Vor diesem Hintergrund bittet die Synode den Rat der EKD, sich gemeinsam mit den ökumenischen Partnern gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass
• Deutschland Menschen, insbesondere aus Russland, die den Kriegsdienst verweigern oder desertieren, die Möglichkeit der Einreise eröffnet,
• Deutschland diese Menschen schützt und ihnen Asyl gewährt.