Urteile 

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Conscientious Objection Watch ist eine selbstorganisierte Gruppe von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei

Aktivitäten und Entwicklungen zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Türkei

Newsletter der Initiative Conscientious Objection Watch

(25.07.2024) Hier ist Merve Arkun, Koordinatorin von Conscientious Objection Watch. Ich schreibe Ihnen, um Sie über die neueste Ausgabe des Bulletins für Kriegsdienstverweiger*innen zu informieren, das wir in regelmäßigen Abständen veröffentlichen. Die neueste Ausgabe berichtet über die Erfahrungen von Kriegsdienstverweiger*innen in der Türkei zwischen April und Juni 2024, die von zahlreichen Rechtsverletzungen und Einschränkungen, von Verletzungen des Rechts auf Arbeit bis hin zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, geprägt sind. Nachfolgend finden Sie außerdem eine kurze Zusammenfassung der Aktivitäten von Conscientious Objection Watch im Zeitraum April bis Juni 2024.

Murat Kanatlı

Nordzypern: Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Fall des Reservisten und Kriegsdienstverweigerers Murat Kanatlı v Türkiye

(03.05.2024) Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), War Resisters’ International (WRI), der Internationale Versöhnungsbund (IFOR) und Connection e.V. begrüßen das am 12. März 2024 ergangene wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall Kanatlı v Türkiye (application no. 18382/15). Murat Kanatlı ist Vorstandsmitglied von ECBO und Co-Koordinator der Initiative für Kriegsdienstverweigerung in Zypern.

Der Nationale Asylgerichtshof (CNDA). Photo: CNDA.

Krieg in der Ukraine: Frankreich gewährt 19 Deserteur*innen der russischen Armee Asyl

(22.03.2024) Seit Jahresbeginn haben 19 russische Staatsangehörige in Frankreich Asyl erhalten, wie der Nationale Asylgerichtshof (CNDA) am 22. März 2024 mitteilte. Bereits im Juni 2023 wurde russischen Soldat*innen, die sich weigerten in der Ukraine zu kämpfen, vom CNDA grundsätzlich der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Gemäß den Entscheidungen des Gerichts, die "zwischen dem 1. Januar und Mitte März 2024 verlesen wurden, wurden 19 Asylanträge" bewilligt, teilte der CNDA am Freitag der Nachrichtenagentur AFP mit.

Aserbaidschan: Alternativer Dienst steht nicht zur Diskussion

Trotz aktueller Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

(05.11.2021) Trotz einer erneuten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Aserbaidschan die Menschenrechte von zwei weiteren Kriegsdienstverweigerern verletzt hat, erklärte Saadat Novruzova von der Abteilung für Menschenrechtsschutz der Präsidialverwaltung gegenüber Forum 18, dass eine Änderung des Gesetzes zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes für die Wehrpflicht "nicht zur Debatte steht". Aserbaidschan hat sich gegenüber dem Europarat verpflichtet, bis Januar 2003 einen Ersatzdienst einzuführen. Die Entscheidung des EGMR vom 7. Oktober erinnerte Aserbaidschan an eine ähnliche frühere Entscheidung, in der "grundsätzlich gesetzgeberische Maßnahmen" gefordert werden, um "den Verpflichtungen nachzukommen, die dem Land obliegen, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu gewährleisten".