Urteile 

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Aserbaidschan: Alternativer Dienst steht nicht zur Diskussion

Trotz aktueller Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

(05.11.2021) Trotz einer erneuten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Aserbaidschan die Menschenrechte von zwei weiteren Kriegsdienstverweigerern verletzt hat, erklärte Saadat Novruzova von der Abteilung für Menschenrechtsschutz der Präsidialverwaltung gegenüber Forum 18, dass eine Änderung des Gesetzes zur Einführung eines zivilen Ersatzdienstes für die Wehrpflicht "nicht zur Debatte steht". Aserbaidschan hat sich gegenüber dem Europarat verpflichtet, bis Januar 2003 einen Ersatzdienst einzuführen. Die Entscheidung des EGMR vom 7. Oktober erinnerte Aserbaidschan an eine ähnliche frühere Entscheidung, in der "grundsätzlich gesetzgeberische Maßnahmen" gefordert werden, um "den Verpflichtungen nachzukommen, die dem Land obliegen, um das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu gewährleisten".

Zana Aksu

Kriegsdienstverweigerer Zana Aksu zu Haftstrafe verurteilt

(18.09.2021) Wegen einem vermeintlichen Verstoß gegen das türkische Militärgesetz ist der Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsaktivist Zana Aksu von der Strafabteilung des Amtsgerichts Eruh (ku. Dih) zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zudem soll er eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 TL (umgerechnet etwa 1.000 Euro) zahlen. Aksu war bereits 2018 wegen Befehlsverweigerung angeklagt und freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker und strengte im vergangenen Jahr erneut ein Verfahren an. Diesmal vorerst mit Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Südkorea: Oberster Gerichtshof bestätigt Freispruch eines Verweigerers mit gewaltfreien Überzeugungen

(24.06.2021) Der Oberste Gerichtshof bestätigte am Donnerstag erstmalig den Freispruch eines Kriegsdienstverweigerers, der sich aufgrund persönlicher Überzeugungen der Ableistung des Militärdienstes entzogen hatte.

Hoffnung für syrische Kriegsdienstverweigerer

EuGH-Entscheidung bestätigt PRO ASYL-Position: BAMF hat zu Unrecht den Flüchtlingsstatus verweigert

(19.11.2020) Der EuGH hat am 19. November in einem Verfahren gegen Deutschland über Fragen zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Kriegsdienstverweigerer entschieden. Die Entscheidung macht deutlich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den letzten Jahren zahlreichen Kriegsdienstverweigerern aus Syrien den ihnen zustehenden Flüchtlingsstatus zu Unrecht verweigert.