Armenien: Regierung billigt Verlängerung der Amnestieregelung von Militärdienstentziehern gegen Gebühr
(14.11.2013) Die armenische Regierung hat heute eine erneute Verlängerung des Gesetzes gebilligt, womit armenische Militärdienstentzieher gegen eine Gebühr die Möglicheit der Amnestie erhalten. Mit dem Gesetz, das zum ersten Mal 2004 in Kraft trat, können sie eine Strafverfolgung gegen Zahlung einer Gebühr vermeiden. Die Höhe der Gebühr hängt von der Dauer der Militärdienstentziehung ab.
Ursprünglich war dies nur flüchtigen Männern möglich, die im Juni 2004 27 Jahre alt oder älter waren. Die Altersgrenze wurde seitdem immer wieder angepasst. Militärdienstentzieher haben für jede Einberufung, der sie nicht nachgekommen sind, 200.000 Dram zu zahlen (etwa 365 €). Im Jahr gibt es zwei Einberufungstermine.
Die Gesetzesänderung muss noch vom Parlament verabschiedet werden. Das Gesetz wird auf Militärdienstentzieher zutreffen, die vor Dezember 2013 27 Jahre alt geworden sind. Diasporaminister Hranush Hakobyan, der die Gesetzesänderung vorstellte, erklärte, dass dies Tausenden männlichen Armeniern, die aus dem Land geflohen sind, ermöglichen werde, nach Hause zurückzukehren.
Anmerkung d. Red.: Die Wehrpflicht in Armenien ist auf das Alter zwischen 18 und 27 Jahren (bei Offiziersbefähigung bis 35) begrenzt. Vgl. dazu: Quaker Council for European Affairs: The Right to Conscientious Objection in Europe. April 2005, http://tinyurl.com/pxdj9sm.
Arka News Agency: Government approves another extension of law allowing army dodgers to buy amnesty. 14. November 2013. Übersetzung: Rudi Friedrich. Quelle: http://tinyurl.com/qbwqvh5. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2014.
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