Arbeit von Connection e.V.
November 2017 bis Februar 2018
Ruslan Kotsaba steht vor neuem Verfahren
Wir hatten schon darüber berichtet, dass der ukrainische Journalist und Kriegsdienstverweigerer Ruslan Kotsaba vor einem neuem Verfahren steht. Eine erste Verhandlung gab es am 31. Januar 2017 in der Provinzstadt Bohoradtschany. (...mehr).
Im Vorfeld konnte Ruslan Kotsaba verschiedene Termine mit Abgeordneten des Europäischen Parlamentes in Straßburg wahrnehmen. Im Anschluss kam er nach Mainz, wo wir gemeinsam mit der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) mit ihm eine Veranstaltung durchführten. Sehr eindrücklich berichtete er über die Situation in der Ukraine und über das ihm drohende Verfahren.
Danach gab es noch verschiedene Treffen mit anderen Organisationen in Frankfurt, bevor er in die Ukraine zurückkehrte.
Kurz vor dem Prozess initiierten wir gemeinsam mit anderen Gruppen und Organisationen eine kleine online-Aktion zu seiner Unterstützung. Mehrere hundert eMails und Faxe gingen an das Gericht, um einzufordern, dass der bereits in diesem Verfahren von einem Berufungsgericht ausgesprochene Freispruch auch weiterhin Gültigkeit hat.
Der Prozesstag in Bohoradtschany zeigte dann, dass das Gericht sich nur ungern mit diesem Verfahren beschäftigen will. Der Richter erklärte sich für befangen und gab das Verfahren wieder zurück.
Nun ist ein anderes Gericht dafür zuständig. Das Verfahren wird am 19. Februar fortgesetzt.
Ukrainische Asylsuchende
In den letzten Wochen erreichten uns erneut mehrere Anfragen von ukrainischen Militärdienstentziehern und Kriegsdienstverweigerern, die in Deutschland Asyl suchen. Wir haben nun neben ausführlichen Beratungsterminen auch eine Stellungnahme zu Wehrpflicht, Kriegsdienstverweigerung, Militärdienstentziehung und Strafverfolgung erstellt. Die Stellungnahme kann heruntergeladen werden unter www.Connection-eV.org/pdfs/ukraine_stellungnahme2018.pdf.
Eritrea - Neue Arbeitszusammenhänge
Auf der in Brüssel von uns durchgeführten Eritrea-Konferenz im Oktober 2017 gab es verschiedene Überlegungen, wie eine gemeinsame Weiterarbeit der dort anwesenden Gruppen und Organisationen aussehen könnte.
Als erstes war eine eMail-Gruppe eingerichtet worden, die inzwischen eifrig genutzt wird, z.B. zur Vorbereitung, Diskussion und Dokumentation von Protesten gegen die israelische Regierung, die mehrere Hundert eritreische Flüchtlinge nach Ruanda und Uganda abschieben will.
Darüber hinaus ist nun auch eine Website online, die verschiedene Beiträge, Hintergrundinformationen und Analysen (in Englisch) vorstellt: Sie firmiert unter dem Namen Eritrea Hub auf der gleichnamigen Website https://eritreahub.org. Es lohnt sich wirklich, dort hineinzuschauen.
Zudem reiste unser Geschäftsführer, Rudi Friedrich, Ende Januar nach London, um sich mit den dort Aktiven auszutauschen und die Kontakte zu stärken. Wir hoffen sehr, dass sich weitere Initiativen für die Arbeit mit Deserteuren und Deserteurinnen aus Eritrea daraus entwickeln.
Syrien
Erneut hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem syrischen Deserteur die Flüchtlingsanerkennung versagt und stattdessen auf den subsidiären Schutz verwiesen. Wie Pro Asyl schon vor Monaten deutlich gemacht hat, haben eine ganze Reihe von Gerichten nach der Verabschiedung des Asylpakets II und der dadurch verbundenen Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit einem subsidiären Status willfährig diese Politik mitgetragen.
Andere Gerichte folgen dieser Politik nicht, so das Sächsische Oberverwaltungsgericht, wie wir hier ausführen. Der Grundsatz aber bleibt trotzdem bestehen: Die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerung und Desertion gilt nicht als Asylgrund, nur in Verbindung mit einer zusätzlichen politischen Verfolgung.
Notwendig wäre es hingegen, Deserteure und Kriegsdienstverweigerer als „soziale Gruppe“ im Sinne der Genfer Konvention anzusehen und sie damit als Flüchtlinge anzuerkennen.
Und nicht zuletzt: Ihre Anerkennung wäre auch ein entscheidender Schritt, um die Opposition gegen den Krieg zu stärken.
Franz Nadler und Rudi Friedrich: Arbeit von Connection e.V., 14. Februar 2018. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2018
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