#ObjectWarCampaign - Russland, Belarus, Ukraine: Schutz und Asyl für Deserteure und Verweigerer 

Seite: 1   2   3   4   ...  

Aktionsbilder Dezember 2024

Mehr als 20 Organisationen rufen auf: Aktionswoche zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung (15. Mai)

Kriege verhindern statt „Kriegstüchtigkeit“

(20.03.2025) Am 15. Mai ist der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Wir rufen Gruppen und Organisationen dazu auf, sich mit Aktionen und Veranstaltungen vor Ort daran zu beteiligen. An vielen Orten wollen wir die Stimmen von Kriegsdienstverweiger*innen mit eigenen Erklärungen an die Öffentlichkeit bringen. In einer gemeinsamen öffentlichkeitswirksamen Aktion sollen diese schließlich in Berlin präsentiert werden.

Krieg? Militarisierung? - Nicht mit uns!

18.3.-18.5.: Veranstaltungsreihe in Göttingen

Fr., 28. März 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in Israel. Mit Or (New Profilöe)

Sa., 12. April 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine. Mit Bohdan Shchehlovitov, Andrii Kkonovalov (Post-Soviet Left)

Fr., 25. April 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in Russland. Mit Aleksandr Woronkow (Post-Soviet Left) und Artem Klyga (Connection e.V.)

Fr., 9. Mai 2025, 18 Uhr: Kriegsdienstverweigerung in der Türkei. Mit Referent*innen aus der Türkei (Vicdani Ret Izleme)

Fr., 16. Mai 2025, 18 Uhr: Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung und das Recht auf Asyl für Deserteur*innen in Deutschland. Mit Franz Nadler (Connection e.V.)

Veranstaltungsort: OM10
Obere Maschstr. 10 in 37073 Göttingen

Alle Veranstaltungen werden auf deutsch oder englisch übersetzt oder finden in deutsch und englisch statt.

Veranstaltet von: AK Asyl Götttingen, Our House, Rheinmetall Entwaffnen Göttingen, Students for Palestine Göttingen, Zivilgesellschaft für Gerechtigkeit, institut für angewandte kulturforschung e.v., Bündnis gegen die Logik des Krieges

(externer Link)   ... mehr

Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.
Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Eine Analyse des BGH-Beschlusses

(12.03.2025) Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) auf Antrag des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Hiermit legt Connection e.V. dazu eine Analyse vor.